Goldschmuggel aus Liechtenstein: Urteil des LG Stuttgart rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts erwarb einer der Angeklagten in Italien und in der Schweiz Gold. Dieses verbrachte er zunächst nach Liechtenstein und von dort nach Deutschland, ohne es zu verzollen. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 9 Monaten sowie 6 Jahren und 6 Monaten.