CSRD: Konzernklausel vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums regelt die Berichtspflicht von Unternehmen und den Anwendungskreis für die ab 2025 zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsberichte. Versicherungskonzerne dürfen nun die Nachhaltigkeitsinformationen aller Konzerngesellschaften in einem Bericht zusammenfassen.