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Augen auf beim Versichererwechsel!

Vielerorts verfolgen Kunden – und leider auch einige Makler – die Umdeckung eines Versicherungsvertrag mit zu wenig Aufmerksamkeit. Da dies zu den fehleranfälligsten Bereichen der Maklertätigkeit gehört, lohnt es im Sinne der Haftungsprävention ihre rechtlichen Implikationen anhand eines aktuellen Urteils nachzuvollziehen.

Haftungsansprüche an Vermittler nach Vergleich

Ein Urteil des OLG Dresden zeigt, dass nur weil sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer eine Vergleichsvereinbarung getroffen haben, damit nicht auch jegliche Haftungsgefahr automatisch für den Vermittler beseitigt ist.