Besondere Vorsicht für beide Vertragsparteien einer BU-Versicherung ist immer dann geboten, wenn Leistungen für einen bereits abgelaufenen Zeitraum geltend gemacht werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Dresden.
Immer wieder muss zu Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen der Bundesgerichtshof Klarheit zum vereinbarten Versicherungsschutz schaffen. So auch in einer ganz aktuellen Entscheidung, die von Wirth–Rechtsanwälte erstritten wurde.