Auch wenn das Bundessozialgericht das Angebot von Wahltarifen durch Krankenkassen eingeschränkt hat, könnten diese dennoch ausgeweitet werden – Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm erklären, warum.
Gesetzliche Krankenversicherer dürfen ihren Kunden keine Extras per Wahltarife anbieten, weil diese zu Lasten von Privaten Anbietern den Wettbewerb verzerren, urteilte das Bundessozialgericht.