In seinem aktuellen Urteil weicht der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, dass ein Kaskadenverweis klar und verständlich sei und ändert seine Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat den Service von Autobanken getestet, die insgesamt einen schwachen Service an Hotlines und per E-Mail bieten.