Verletzt ein Versicherungsvertreter ein bestehendes Ausschließlichkeitsgebot, steht dem Versicherer – so der BGH – zur Vorbereitung seiner Schadensersatzansprüche ein weitreichender Anspruch auf Auskunft über die verbotswidrig vermittelten Geschäfte zu.
Das Oberlandesgericht München befasste sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen mehrfachem Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot.
Viele Vermittler sind ausschließlich an einen Versicherer oder Vertrieb gebunden. Wie weit ein solches Ausschließlichkeitsgebot geht und welche Folgen sich bei einer Verletzung ergeben, zeigt Rechtsanwalt Jens Reichow auf.
Versicherungsvertreter, die zu einem Wettbewerber wechseln, würden häufig gerne ihre betreuten Kunden mitnehmen. Aber wie sieht es mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Versicherungsvertreter aus? Rechtsanwalt Jens Reichow klärt auf.