31.07.2020 Urteile Richtungsweisendes Urteil des OLG Hamm gegen den Versicherungsnehmer oder Einzelfall? Wenn in einer Betriebsschließungsversicherung das neuartige Coronavirus in einer Liste mit Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt ist, muss der Versicherer nicht zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.