Jöhnke & Reichow erreichte die Einstellung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens der Landesdatenschutzbehörde Bayern. Gegenstand war ein Datenschutzvergehen durch eine unverschlüsselte E-Mail, die sensible Gesundheitsdaten enthielt.
Versicherungsvermittler speichern häufig hochsensible Kundendaten. Ein Urteil des AG Pforzheim zeigt beispielhaft, wie notwendig entsprechende Vorkehrungen sind, dass derartige Daten nicht ohne Einwilligung an Dritte übermittelt werden.