Der Jahreswechsel geht mit wichtigen gesetzlichen Änderungen einher, die relevant für die private Altersvorsorge sind. Auf welche neuen Regelungen zu BBG, betriebliche Vorsorge und Basis-Rente Verbraucher sich einstellen sollten.
In der GKV bleiben Pflichtversicherungs- sowie Beitragsbemessungsgrenze unverändert. Während die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt, steigt sie in den neuen Bundesländer auf 3.150 Euro/Monat.