Betriebsrentenstärkungsgesetz II: „Wer uns Vermittler ausschließt, gefährdet den Erfolg der Reform“
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich erhöhen – insbesondere in kleineren Unternehmen. Doch während GDV und BVK viele Vorschläge begrüßen, wächst auch die Kritik: Vermittler könnten ausgebremst werden. Warum das aus Sicht des BVK ein Fehler wäre.
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung neue Zielgruppen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) erschließen - und hat dafür einen Referentenentwurf vorgelegt. Besonders kleine Unternehmen ohne Tarifbindung und Geringverdienende sollen künftig leichter Zugang zur Betriebsrente erhalten. Flankiert wird das Vorhaben durch steuerliche Erleichterungen, ein verpflichtendes Opting-out bei der Entgeltumwandlung und neue Spielräume für renditeorientierte Anlageformen.
„Es ist gut, dass die Stärkung der Betriebsrenten nun Schwung bekommt“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein, um die gesetzliche Rente sinnvoll zu ergänzen. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist daher richtig, ihre Verbreitung und Attraktivität zu verbessern.“
Besonders im Fokus: Menschen mit niedrigem Einkommen und Mitarbeitende in tarifungebundenen Betrieben. Laut Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen auch diese leichter in tarifvertraglich organisierte bAV-Systeme einsteigen können. Möglich werden soll dies über eine gesetzlich verankerte Öffnung für nicht tarifgebundene Unternehmen.
Der GDV begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Option zur automatischen Einbeziehung von Arbeitnehmern in eine bAV („Opting-out“): „Wenn Unternehmen ermöglicht wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen – es sei denn, sie lehnen aktiv ab – können noch mehr Menschen erreicht werden“, so Asmussen. „Um die Attraktivität der Betriebsrenten zu erhöhen, braucht es zudem mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen.“
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich grundsätzlich positiv. „Die Förderung von Geringverdienern soll dabei verbessert werden und die Pensionskassen sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorsorgekapital flexibler und dafür renditeorientierter anzulegen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das sind aus unserer Sicht gute Ansätze, wie auch das Einführen eines verpflichtenden Opting-out zur automatischen Entgeltumwandlung.“
Als Arbeitgeber- und Unternehmerverband unterstützt der BVK zudem die vorgesehene Erhöhung des steuer- und sozialversicherungsfreien bAV-Beitrags auf 1.200 Euro. Auch die Anhebung des Förderhöchstbetrags für Arbeitnehmende wird begrüßt – insbesondere, weil dadurch Schwellenprobleme bei Gehaltssteigerungen entschärft werden könnten.
Kritisch sieht der BVK allerdings die geplante Stärkung des Sozialpartnermodells: „Es ist zwar sinnvoll, nichttarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an bestehenden Modellen zu erleichtern. Der Ausbau von Sozialpartnermodellen dürfe jedoch nicht zulasten individueller Lösungen gehen“, warnt Heinz. „Schließlich sollten nicht bestimmte bAV-Lösungen bevorzugt werden und wir Versicherungsvermittler sind qualifiziert, erfahren und nah dran an Arbeitgebern und Beschäftigten. Wer uns ausschließt, gefährdet Akzeptanz und Wirkung der Reform.“
So geht das Gesetzgebungsverfahren weiter:
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Teil des umfassenden Rentenpakets 2025. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Kabinettsbefassung ist für September 2025 vorgesehen, im Anschluss folgen Bundestag und Bundesrat. Neben der bAV-Reform umfasst das Paket auch die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau, die Angleichung der Mütterrente sowie weitere Maßnahmen wie die geplante Frühstartrente oder Aktivrente. Der BVK hat angekündigt, den Gesetzgebungsprozess aktiv zu begleiten und die Perspektive der Vermittler einzubringen.
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