Reform der gesetzlichen Rente: Weg vom Eckrentner
Die Debatte über die gesetzliche Rentenversicherung kreist oft um das Rentenniveau. Ein neues Reformpapier schlägt nun einen anderen Maßstab vor: Entscheidend soll stärker sein, wie gut die Rente zur individuellen Erwerbsbiografie passt.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat ein Reformpapier zur gesetzlichen Rentenversicherung veröffentlicht. Unter dem Titel „Reformvorschläge zur GRV – Neue Ansätze für Versorgungsniveau, Renteneintritt und Systemgerechtigkeit“ legen Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Prof. Michael Hauer und Dr. Andreas Kick mehrere Vorschläge vor, die die Rentendebatte stärker an realen Erwerbsbiografien ausrichten sollen.
Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt: Im Juni 2026 soll die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission eigene Reformvorschläge vorlegen. Das IVFP will die Debatte damit nicht nur kommentieren, sondern frühzeitig eigene Ansätze einbringen.
Kritik am Fokus auf das Rentenniveau
Im Zentrum der Kritik steht die bisherige Fixierung auf das allgemeine Rentenniveau von 48 Prozent. Diese Kennzahl orientiert sich am sogenannten Eckrentner: 45 Beitragsjahre, durchgehend Durchschnittseinkommen und regulärer Renteneintritt.
Aus Sicht der Autoren bildet dieser Maßstab die Wirklichkeit vieler Versicherter nur unzureichend ab. Erwerbsbiografien verlaufen heute deutlich vielfältiger. Teilzeit, Familienphasen, unterdurchschnittliche Einkommen oder erst später steigende Gehälter führen dazu, dass das tatsächliche Sicherungsniveau im Alter deutlich vom politisch diskutierten Rentenniveau abweichen kann.
„Das allgemeine Rentenniveau ist eine wichtige Orientierungsgröße, aber es reicht nicht aus, um die tatsächliche Alterssicherung der Menschen abzubilden. Wir brauchen eine rentenpolitische Diskussion, die sich stärker an individuellen Lebensverläufen orientiert – und Versicherte frühzeitig sensibilisiert, wo sie stehen“, erklärt Prof. Dr. Thomas Dommermuth vom IVFP.
Individuelles Versorgungsniveau als neuer Maßstab
Das Reformpapier schlägt deshalb vor, künftig stärker das individuelle Versorgungsniveau in den Mittelpunkt zu stellen. Gemeint ist das Verhältnis der individuellen Rentenleistung zum persönlichen Erwerbseinkommen, etwa gemessen am durchschnittlichen Einkommen der letzten zehn Erwerbsjahre.
Dieser Maßstab soll realistischer zeigen, wie stark das Einkommen beim Übergang in den Ruhestand tatsächlich sinkt. Perspektivisch könnten dabei nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorge. Die Digitale Rentenübersicht könnte dafür künftig eine wichtige Datenbasis liefern.
Der Ansatz hätte auch eine kommunikative Wirkung: Während das allgemeine Rentenniveau für viele schwer greifbar bleibt, lässt sich das individuelle Versorgungsniveau unmittelbar auf die eigene Lebens- und Einkommenssituation beziehen. Wer früh erkennt, dass die gesetzliche Rente den bisherigen Lebensstandard nicht sichern wird, kann gezielter ergänzend vorsorgen.
Rentenwert soll Einkommen stärker berücksichtigen
Ein zweiter Reformvorschlag betrifft die Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts. Bislang wird dieser grundsätzlich einheitlich angepasst. Das IVFP schlägt vor, die Rentenanpassung künftig um einkommensabhängige Faktoren zu ergänzen.
Dahinter steht die Idee, geringere Einkommen stärker zu berücksichtigen. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen haben oft weniger Möglichkeiten, Versorgungslücken durch private oder betriebliche Vorsorge zu schließen. Eine differenzierte Anpassung könnte dazu beitragen, dass diese Gruppen schneller ein angemessenes individuelles Versorgungsniveau erreichen.
Das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben. Höhere Beiträge würden also weiterhin zu höheren Rentenansprüchen führen. Zugleich verweist das Papier darauf, dass das Prinzip schon heute nicht vollständig wirkt, weil höhere Einkommen statistisch mit einer längeren Lebenserwartung verbunden sind und Renten dadurch über längere Zeit bezogen werden.
Flexibler Renteneintritt zwischen 63 und 70 Jahren
Der dritte zentrale Vorschlag ist ein flexibles Korridormodell für den Renteneintritt. Vorgesehen wäre ein Rentenkorridor zwischen 63 und 70 Jahren. Entscheidend soll nicht allein das Alter sein, sondern das erreichte individuelle Versorgungsniveau.
Wer bereits ausreichend abgesichert ist, könnte innerhalb des Korridors früher ohne Abschläge in Rente gehen. Wer das angestrebte Niveau noch nicht erreicht hat, könnte zwar ebenfalls früher ausscheiden, müsste dann aber Abschläge hinnehmen. Ein späterer Renteneintritt soll weiterhin mit Zuschlägen honoriert werden.
Damit würde der Übergang in den Ruhestand stärker an der tatsächlichen Versorgungssituation ausgerichtet. Das Modell verbindet individuelle Flexibilität mit ökonomischen Anreizen für längeres Arbeiten.
Selbständige, Mütterrente und Beamte
Ergänzend enthält das Papier weitere ordnungspolitische Vorschläge. Die Mütterrente sollte demnach stärker aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden, weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Leistung handelt.
Außerdem spricht sich das IVFP für die verpflichtende Einbeziehung neu hinzukommender Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung aus. So könnten Versorgungslücken verringert und die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert werden.
Bei der Beamtenversorgung empfehlen die Autoren keinen sofortigen Systemwechsel. Stattdessen schlagen sie vor, neue Verbeamtungen langfristig dort zu begrenzen, wo sie nicht zwingend erforderlich sind.
Rentenpolitik vor Grundsatzdebatte
Das Reformpapier zeigt, dass die Debatte über die gesetzliche Rentenversicherung über die Stabilisierung des allgemeinen Rentenniveaus hinausgehen dürfte. Im Mittelpunkt steht zunehmend die Frage, ob das bestehende System reale Erwerbsverläufe ausreichend berücksichtigt.
Mit Blick auf die bevorstehenden Vorschläge der Alterssicherungskommission gewinnt damit eine andere Perspektive an Gewicht: Nicht allein das abstrakte Rentenniveau entscheidet, sondern die tatsächliche Sicherungswirkung für unterschiedliche Lebensläufe.
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