Das geplante Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) vereinfachen, digitaler machen und vor allem kleinen Unternehmen den Einstieg erleichtern. Fachleute begrüßen den Ansatz, fordern aber deutlich mutigere Reformen.
Der Bundestag hat am Montag über das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beraten. Ziel des Entwurfs ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere für nicht tarifgebundene, kleinere Unternehmen attraktiver und einfacher zu gestalten. Vorgesehen sind unter anderem neue Beteiligungsmodelle, flexiblere Abfindungsregeln sowie steuerliche Verbesserungen für Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung“ bringen und sicherstellen, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebsrenten teilhaben können. Auch das Abfindungsrecht soll angepasst werden, ebenso die Möglichkeiten eines vorzeitigen Leistungsbezugs.
Erleichterungen, aber auch Kritik an zu kleinen Schritten
Grundsätzlich begrüßten die Sachverständigen das Vorhaben. Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) sprach von einer hilfreichen Klarstellung, dass sich Branchen ohne eigenen Durchführungsaufwand bestehenden Betriebsrentenmodellen anschließen können. „Wir praktizieren das bisher schon so mit den Branchen, die sich uns angeschlossen haben“, so Mühl. Zugleich forderte er – ebenso wie der Nationale Normenkontrollrat – eine höhere Grenze für die Abfindung von Kleinstanwartschaften auf bis zu zwei Prozent, um die Umsetzung zu erleichtern.
Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) bewertete den Entwurf als „Schritt in die richtige Richtung, aber keinen großen Wurf“. Sie plädierte für strukturell größere Anpassungen: „Wir brauchen die Abschaffung der Doppelverbeitragung und eine Angleichung der Sozialversicherungs- an die Steuerfreiheitsgrenze.“ Zudem müsse die Förderung für Geringverdiener dynamisiert und der Arbeitgeberzuschuss erhöht werden, um die betriebliche Altersvorsorge in der Breite zu stärken.
Digitalisierung und Sozialpartnermodelle im Fokus
Dina Frommert von der Deutschen Rentenversicherung Bund betonte den digitalen Fortschritt, der mit dem Gesetz verbunden sei. Die geplante Einführung und Verstetigung von Online-Sozialversicherungswahlen bezeichnete sie als „echte Innovation“, die Verwaltung modernisieren und insbesondere jüngere Menschen für die Selbstverwaltung sensibilisieren könne.
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) forderte, den Zugang zum Sozialpartnermodell zu erweitern. Unternehmen sollten sich auch bestehenden Modellen anderer Gewerkschaften anschließen können. Ohne diese Öffnung bestehe die Gefahr, „dass für einen Großteil der Beschäftigten auch weiter keine reine Beitragszusage möglich ist“.
Dem widersprach Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Die reine Beitragszusage solle nicht ohne Tarifvertrag zugelassen werden. „Ohne Tarifvertrag gibt es keinen Anspruch auf Kofinanzierung durch den Arbeitgeber und kein Mitspracherecht der Beschäftigten“, warnte Schäfer. Er sprach sich für einen verpflichtenden Arbeitgeberanteil aus, der jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden müsse.
Evaluierung und möglicher Weg zum Obligatorium
Auch aus wissenschaftlicher Perspektive gab es weitergehende Forderungen. Prof. Dr. Ute Klammer von der Universität Duisburg-Essen begrüßte die vorgesehene Evaluation im Jahr 2030, mahnte aber, dass langfristig ein Obligatorium für Betriebsrenten erwogen werden müsse – ähnlich wie in vielen anderen europäischen Ländern.
Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verwies auf die geringe Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen und führte das vor allem auf die „sehr schwache Tarifbindung“ zurück. Ein möglicher Lösungsweg sei, Tarifverträge häufiger für allgemeinverbindlich zu erklären – ein Instrument, das in anderen europäischen Staaten längst Standard sei.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Betriebsrentenstärkungsgesetz II: „Wer uns Vermittler ausschließt, gefährdet den Erfolg der Reform“
BRSG II: Kleine Schritte, große Erwartungen?
Aon gewinnt Claudia Picker für das Human-Capital-Management
BRSG II: „Beim Verbreitungsgrad der bAV ist deutlich Luft nach oben“
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
BVK begrüßt bAV-Reform – und fordert stärkere Einbindung der Vermittler
Zwischen Budgetgrenzen und Talentsuche: Unternehmen justieren ihre Benefits neu
Stuttgarter bAV-Preis 2025: Ausschreibung gestartet
bAV: Unterstützungskassen erstmals einem Rating unterzogen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













