BRSG II: Bundesregierung will Betriebsrente stärker verbreiten
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen auszubauen. Warum Politik und Versicherungswirtschaft den Schritt begrüßen – und zugleich Nachbesserungen fordern.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente weiter gestärkt und stärker in der Breite etabliert werden.
„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben“, betonte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hob die Vorteile hervor: „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei.“
Kernpunkte des Gesetzes
Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, die den Zugang zur bAV erleichtern und ihre Attraktivität erhöhen sollen:
- Sozialpartnermodelle sollen künftig auch für Beschäftigte offenstehen, die nicht Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sind – sofern die Sozialpartner zustimmen. Das könnte die Verbreitung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern.
- Die Einkommensgrenze beim „bAV-Förderbetrag“ für Geringverdienende wird moderat angehoben und künftig regelmäßig angepasst. Auch der jährliche Förderhöchstbetrag steigt.
- Durch regulatorische Anpassungen in der Kapitalanlage sollen die Renditechancen für Betriebsrenten verbessert werden.
Neben den bAV-Regelungen werden auch Sozialgesetze punktuell angepasst – etwa durch die Verstetigung und Ausweitung von Online-Wahlen bei Sozialversicherungswahlen.
Auch die Versicherungswirtschaft bewertet den Gesetzentwurf positiv, mahnt jedoch weitergehende Reformen an.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärte: „Je älter wir als Gesellschaft werden, desto wichtiger wird zusätzliche private Altersvorsorge. Starke Betriebsrenten sind dafür ein essenzieller Baustein. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Aber es könnte noch mehr getan werden, um Betriebsrenten in kleineren und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienenden voranzubringen. Damit Betriebsrenten noch attraktiver werden, bräuchte es zudem mehr Spielraum in den Kapitalanlagen – etwa bei der Beitragszusage mit Mindestleistung.“
Mit dem BRSG II knüpft die Bundesregierung an die Reform von 2018 an, die bereits steuerliche Anreize für Geringverdienende und das Sozialpartnermodell eingeführt hatte. Ziel ist, die Betriebsrente zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland zu machen.
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