Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

(PDF)
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).NoName_13 / pixabay

Verbraucherschützer sehen dies anders. BdV-Vorstand Stephen Rehmke kritisiert die Entscheidung als Rückschlag für Verbraucherrechte. „Dieses Recht wird zur Makulatur, wenn man Unternehmen erlaubt, durch episch langes und komplexes Juristendeutsch Verwirrung zu stiften.“

Besonders problematisch sei die Gleichsetzung von Widerruf und Kündigung. Bei einem Widerruf steht dem Versicherungsnehmer der volle Rückkaufswert einschließlich Überschussbeteiligungen zu – ohne Abzug von Abschluss- und Vertriebskosten. Bei einer Kündigung hingegen dürfen diese Kosten einbehalten werden. Die Widerrufsbelehrung von AXA verweist auf §169 VVG, wodurch der Eindruck entsteht, dass sich die Widerrufsfolgen nicht von einer Kündigung unterscheiden. Dies könne Versicherungsnehmer vom Widerruf abhalten, obwohl ihnen ein finanziell vorteilhafteres Recht zusteht.

Auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hält es für unzulässig, wenn das Widerrufsrecht dem Kündigungsrecht faktisch gleichgestellt wird. Eine solche Praxis unterwandere die Rückabwicklung des Vertrags und sei nicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Zudem sei die vierseitige Widerrufsbelehrung von AXA unverhältnismäßig lang und unverständlich und damit nicht konform mit den europarechtlichen Anforderungen an eine klare und verständliche Kundeninformation.

AXA-Produkt seit Jahren umstritten

Die Relax-Rente von AXA sorgt nicht zum ersten Mal für Diskussionen. 2016 verlieh der BdV dem Produkt den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“. Bereits damals bemängelten Verbraucherschützer die mangelnde Transparenz der Fondskonstruktion und die schwer nachvollziehbare Indexbeteiligung.
Ob der BdV und die VZ Hamburg den Weg in die nächste Instanz antreten, bleibt abzuwarten.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt.CQF-avocat / pixabay
Urteile

BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.

Anzugtraeger-Anzugtraegerin-Laptop-Richterhammer-284557160-AS-amnajAnzugtraeger-Anzugtraegerin-Laptop-Richterhammer-284557160-AS-amnajntinai – stock.adobe.com

Gesetzliche Beschränkung auf den Rückkaufswert bei Widerruf von LV ist EU-rechtswidrig

Der EuGH entschied (Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. C355/18, C-357/18, C-479/18), dass eine Regelung im Versicherungsvertragsrecht, wonach der Versicherungsnehmer (VN) beim Widerruf oder Rücktritt lediglich auch nur den Rückkaufswert genau wie bei einer Kündigung erhält, gegen höherrangiges EU-Recht verstößt.
Ein Beratungsverzicht bei Versicherungsverträgen muss nicht zwingend in einem separaten Dokument erklärt werden, sondern kann auch innerhalb eines Antragsformulars erfolgen.Ein Beratungsverzicht bei Versicherungsverträgen muss nicht zwingend in einem separaten Dokument erklärt werden, sondern kann auch innerhalb eines Antragsformulars erfolgen.DALL-E
Recht

Beratungsverzicht per Vordruck? OLG Nürnberg stärkt Versicherer und sorgt für Kritik

Ein Beratungsverzicht bei Versicherungsverträgen muss nicht zwingend in einem separaten Dokument erklärt werden, sondern kann auch innerhalb eines Antragsformulars erfolgen, sofern er optisch hervorgehoben und vom Kunden unterschrieben ist. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az. 8 U 1684/24).

Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz.Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz.DALL-E
Recht

Streit um den Rentenfaktor: Allianz zieht vor den BGH

Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz. Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart eine Vertragsklausel der Allianz für unwirksam erklärte, soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht