Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz. Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart eine Vertragsklausel der Allianz für unwirksam erklärte, soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.
Im Januar 2025 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass eine Klausel in den Riester-Rentenverträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG nicht weiter verwendet werden darf. Die Klausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor einseitig anzupassen – eine Praxis, die das Gericht als unzulässig einstufte. Bereits das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz gegen die Allianz entschieden. Nun hat das Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, um eine endgültige Klärung zu erreichen.
Kern des Streits:
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente pro angespartem Kapital ausgezahlt wird. Die Allianz hatte diesen Faktor aufgrund der umstrittenen Vertragsklausel mehrfach gesenkt – zum Nachteil der Kunden. Laut OLG Stuttgart benachteiligt die Klausel die Versicherten unangemessen, weshalb sie für unwirksam erklärt wurde.
Ausblick:
Das anstehende BGH-Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche haben. Sollte das höchste deutsche Gericht die Vorinstanzen bestätigen, könnte dies bedeuten, dass betroffene Allianz-Kunden Anspruch auf Nachzahlungen oder Vertragsanpassungen haben. Gleichzeitig müssten Versicherer ihre Vertragsbedingungen überarbeiten. Ein Termin für die Verhandlung vor dem BGH steht bislang noch aus.
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