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10.03.2025
Weitere News
Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG SE für Vertrieb, Produkt und Innovation.
ARAG
10.03.2025
Produkte
Interlloyd überarbeitet Wohngebäudeversicherung
Die Interlloyd Versicherungs-AG, der Maklerversicherer im ARAG-Konzern, hat ihre Wohngebäudeversicherung umfassend modernisiert. Kunden sollen von einem innovativen Schadenfreiheitsrabatt-System, erweiterten Leistungsbausteinen und Nachhaltigkeitsboni profitieren.
Um im Falle eines Diebstahls Ansprüche geltend machen zu können, ist es wichtig, einige Vorkehrungen zu treffen.
Adobestock
10.03.2025
Assekuranz
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Vito Micoli, Geschäftsführer bei FI Investments
Thomas Feith
10.03.2025
Finanzen
Schluss mit Märchen: 5 Fake-News, die Rendite kosten
Viele Anleger kämpfen nicht nur mit den Schwankungen der Märkte, sondern auch mit psychologischen Fallen und verbreiteten Anlage-Mythen. Vito Micoli, Geschäftsführer bei FI Investments, räumt mit fünf gängigen Irrtümern auf – von der angeblichen Unvorhersehbarkeit des richtigen Einstiegszeitpunkts bis zur falschen Annahme, dass nur Aktien und Immobilien langfristig stabile Renditen bieten.
Dr. Florian Sallmann, der neue Vorstandsvorsitzende der InterRisk, ist von den Spitzenbewertungen und Spitzenrankings seiner Gesellschaft begeistert.
InterRisk
10.03.2025
Auszeichnungen
Ob Unfall, Hausrat, Privathaftpflicht: InterRisk für ihre Kompositversicherungen prominent ausgezeichnet
Die InterRisk Versicherungen, Sach- und Lebensversicherer der Vienna Insurance Group (VIG) in Deutschland, haben in jüngster Zeit für ihre Komposit-Produkte diverse Auszeichnungen und Top-Rankings erhalten.
Mit der DIN-Norm 77235 steht Maklern und Finanzberatern eine standardisierte Methode zur Finanz- und Risikoanalyse von Gewerbekunden zur Verfügung.
DCG_MAK / pixabay
10.03.2025
Tools
Gewerbekundenberatung: DIN 77235 im Markt angekommen
Mit der DIN-Norm 77235 steht Maklern und Finanzberatern eine standardisierte Methode zur Finanz- und Risikoanalyse von Gewerbekunden zur Verfügung. Mittlerweile ermöglichen drei zertifizierte Software-Tools die Umsetzung in der Praxis.
R+V Versicherung zahlt 19 Millionen Euro Cashback an Mitglieder-Plus-Kunden aus
Jens Hasselbächer, Vorstand des Ressorts Kunden & Vertrieb der R+V Versicherung, mit einem Werbe-Aufsteller von Enie van de Meiklokjes
R+V
10.03.2025
Versicherung
R+V Versicherung zahlt 19 Millionen Euro Cashback an Mitglieder-Plus-Kunden aus
Die R+V Versicherung setzt erneut auf ihr Cashback-Programm: Am 10. März 2025, dem offiziellen Cashback Day, erhalten Kunden der Genossenschaftsbanken insgesamt über 19 Millionen Euro zurück. Diese Summe entspricht einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 16 Millionen Euro erstattet wurden.
Dr. Sebastian Tiedemann, Bereichsleiter Markt & Kunde bei der Uelzener.
Uelzener
10.03.2025
Produkte
Fonds Finanz erweitert Angebot um Uelzener Tierversicherungen
Der Münchner Maklerpool Fonds Finanz erweitert sein Portfolio: Ab sofort sind die Produkte der Uelzener Versicherungen über die Plattform vermittelbar. Mit der Kooperation erhalten Makler Zugang zu einem breiten Angebot an Tierkranken-, OP- und Sachversicherungen.
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).
NoName_13 / pixabay
10.03.2025
Urteile
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.