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Aktuelle News
Mit der Einführung des Bürgergeldes entfiel die frühere sozialrechtliche Bedeutung vieler Verwertungsausschlüsse in Lebensversicherungen. Dadurch können sich für Versicherungsnehmer neue Möglichkeiten bei Kündigung und Auszahlung bestehender Verträge ergeben.
Redaktion experten.de / KI-generiert
11.06.2026
Recht
Als Altersvorsorge geschützt – aber trotzdem kündbar? Was sich durch das Bürgergeld geändert hat
Eine Versicherungsnehmerin wollte ihre Lebensversicherung nach mehr als 35 Jahren kündigen und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Der Versicherer verweigerte dies mit Verweis auf einen vor Jahren vereinbarten Verwertungsausschluss. Die Versicherungsombudsfrau kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Der Fall zeigt, welche Folgen Gesetzesänderungen für lang bestehende Lebensversicherungen haben können.
Der Bundesgerichtshof stärkt die Zulässigkeit von Stornoabzügen bei Lebensversicherungen – zentrale Fragen zur Angemessenheit der Höhe bleiben jedoch weiter offen.
Redaktion experten.de / KI-generiert
19.03.2026
Urteile
Debeka im BGH-Erfolg: Stornoabzug bei Lebensversicherungen grundsätzlich zulässig
Der Bundesgerichtshof stärkt Versicherer bei der Gestaltung von Stornoabzügen – und gibt zugleich wichtige Leitplanken vor. Doch ob die Höhe der Abzüge im konkreten Fall gerechtfertigt ist, bleibt weiter offen.
Weitere News
advogadoaguilar / pixabay
29.01.2026
Recht
Sammelklage gegen Debeka: Streit um Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage gegen die Debeka eingereicht. Im Fokus stehen Stornoabzüge bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen. Zehntausende Verträge könnten betroffen sein – doch entscheidend ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
Mohamed_hassan / pixabay
23.01.2026
Termine
Lebens- und Rentenversicherung: BGH verhandelt über kapitalmarktabhängigen Stornoabzug
Darf ein Versicherer bei Kündigung von Lebens- oder Rentenversträgen einen vom Kapitalmarkt abhängigen Stornoabzug vornehmen? Der Bundesgerichtshof muss klären, ob entsprechende Klauseln transparent und mit dem Versicherungsvertragsgesetz vereinbar sind.
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).
NoName_13 / pixabay
10.03.2025
Urteile
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Man Relaxing On Sofa At Home
Andrey Popov – stock.adobe.com
12.03.2024
Assekuranz
Rückabwicklung von Lebensversicherungen mit vertragshilfe24
Auxinum klärt über die Nachteile von Lebens- und Rentenversicherungen auf und vermittelt die professionelle Rückabwicklung der Verträge durch das Netzwerk der Spezialisten von vertragshilfe24.
Piles Judicial Court Files
Andrey Popov – stock.adobe.com
17.04.2023
Assekuranz
Stuttgarter: Klausel zu Stornokosten rechtswidrig
Kündigten Kund*innen der Stuttgarter bisher ihre fondsgebundene Lebensversicherung, mussten sie eine Stornogebühr auf den Rückkaufswert zahlen. Nach erfolgreicher Abmahnung durch den VZHH darf der Versicherer die entsprechende Klausel künftig nicht mehr verwenden.
Beratung-Unterschrift-566631791-AS-kerkezz
kerkezz – stock.adobe.com
06.03.2023
Recht
Große Probleme mit der Beratungsdokumentation
Versicherungsvermittler und -makler sind nicht nur beweisbelastet, dass der Kunde eine Beratungsdokumentation erhalten hat, sie müssen auch den Nachweis erbringen, dass dies rechtzeitig war. Nur dann kann eine Falschberatung von sich gewiesen werden.
Innovative technologies image . Mixed media
Sergey Nivens – stock.adobe.com
08.12.2022
Assekuranz
Produktenwicklung im Zeichen der Regulierung
Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.
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