Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2020 können bestimmte bauliche Veränderungen in der Wohnanlage von den Besitzern einer Eigentumswohnung verlangt werden. Umbauten am Gemeinschaftseigentum werden erleichtert, wenn sie der Barrierefreiheit, dem Laden von E-Fahrzeugen, dem Einbruchschutz und dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen.