BGH verhandelt zu Riester-Bausparverträgen: Streit um jährliche Entgelte

Veröffentlichung: 29.04.2026, 14:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Können Anbieter von Riester-Bausparverträgen laufende Jahresentgelte verlangen? Der Bundesgerichtshof wird im Sommer über eine Grundsatzfrage entscheiden, die weit über den Einzelfall hinausreicht.

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Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Zulässigkeit jährlicher Entgelte in Riester-Bausparverträgen – mit möglicher Signalwirkung für den gesamten Vorsorgemarkt.Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Zulässigkeit jährlicher Entgelte in Riester-Bausparverträgen – mit möglicher Signalwirkung für den gesamten Vorsorgemarkt.Redaktion experten.de / KI-generiert

Der Bundesgerichtshof wird sich am 28. Juli 2026 mit der Frage beschäftigen, ob jährliche Entgelte in Riester-Bausparverträgen zulässig sind. Im Verfahren XI ZR 83/25 geht es um die Wirksamkeit entsprechender Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse. Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Entgeltregelungen für unzulässig hält.

Streit um Jahresentgelte in der Sparphase

Konkret geht es um Klauseln, nach denen Kunden während der Ansparphase eines Riester-Bausparvertrags ein jährliches Entgelt zahlen müssen. In älteren Verträgen lag dieses bei 15 Euro, in neueren Tarifen bei 24 Euro pro Jahr. Der Kläger sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und beruft sich auf § 307 BGB, der die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt.

Vorinstanzen sahen keine Benachteiligung

Sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Gerichte halten die Entgeltklauseln einer Inhaltskontrolle stand. Zwar handele es sich um sogenannte Preisnebenabreden, die grundsätzlich überprüfbar seien. Die Gerichte sahen jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Dabei verwiesen sie auch auf das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das Verwaltungskosten bei Altersvorsorgeprodukten grundsätzlich zulässt.

Grundsatzfrage zur Kostenstruktur von Vorsorgeprodukten

Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof steht nun eine grundsätzliche Frage zur Entscheidung: In welchem Umfang dürfen Anbieter bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten laufende Entgelte erheben?
Die Entscheidung dürfte über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Riester-Verträge sind stark reguliert, gleichzeitig stehen Kostenstrukturen seit Jahren in der Kritik. Sollte der BGH strengere Maßstäbe anlegen, könnte dies Auswirkungen auf die Kalkulation und Gestaltung entsprechender Produkte haben.

Signalwirkung für den Markt erwartet

Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall, dass die rechtliche Bewertung von Kostenbestandteilen in Altersvorsorgeverträgen weiter in Bewegung ist. Für Anbieter stellt sich damit die Frage, wie Entgelte künftig ausgestaltet werden müssen, um einer AGB-rechtlichen Prüfung standzuhalten. Für Verbraucher wiederum geht es um Transparenz und die tatsächliche Belastung über die Vertragslaufzeit.

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