Rentenreform: Verband pocht auf Wahlfreiheit beim Staatsfonds
Die Alterssicherungskommission hat den Reformpfad für die gesetzliche Altersvorsorge vorgezeichnet. Der VOTUM Verband begrüßt die Arbeit der Kommission grundsätzlich, fordert bei der geplanten Kapitalrente jedoch eine konsequente Umsetzung des schwedischen Modells – einschließlich der Wahlfreiheit zwischen einem staatlichen Fonds und privaten Anbietern.
Mit ihrem Abschlussbericht hat die Alterssicherungskommission nach Ansicht des VOTUM Verbandes einen wichtigen Meilenstein für die Reform der Altersvorsorge gesetzt. Der Verband würdigt insbesondere die wissenschaftliche Fundierung sowie den breiten Konsens innerhalb der Kommission. Zugleich sieht er bei mehreren Empfehlungen noch erheblichen Diskussionsbedarf.
Lob für die Kommission
Nach Auffassung des Verbandes verdient das Gesamtkonzept zunächst Anerkennung. Der Bericht sei in zahlreichen Sitzungen unter wissenschaftlicher Leitung entstanden und verstehe sich ausdrücklich als Gesamtwerk. Einzelne Maßnahmen sollten deshalb nicht isoliert bewertet werden.
Wahlfreiheit bei der Kapitalrente
Den größten Klärungsbedarf sieht VOTUM bei der geplanten gesetzlichen Kapitalrente. Die Kommission orientiere sich ausdrücklich am schwedischen Modell, das neben einem staatlichen Standardfonds auch die Auswahl privater Fonds ermögliche. Genau diese Wahlfreiheit müsse nach Auffassung des Verbandes auch in Deutschland erhalten bleiben. Nach Ansicht von VOTUM besteht die Gefahr, dass die politische Diskussion den Schwerpunkt zu stark auf einen staatlichen Fonds legt und private Anbieter in der praktischen Umsetzung an Bedeutung verlieren könnten. Der Verband fordert deshalb, das schwedische Vorbild vollständig zu übernehmen und den Wettbewerb verschiedener Anbieter ausdrücklich zu ermöglichen.
Ergänzende Vorsorge bleibt unverzichtbar
Zugleich warnt VOTUM davor, die neue Kapitalrente als vollständige Lösung der Altersvorsorge zu verstehen. „Vor der Leistung dieser Kommission haben wir großen Respekt. Klar ist aber auch: Eine kapitalgedeckte Komponente von zwei Prozent wird die Versorgungslücke der Menschen nicht schließen. Wer den Eindruck erweckt, der Staat könne die private und betriebliche Vorsorge auf diesem Wege ersetzen, weckt falsche Erwartungen. Die ergänzende, individuell beratene Altersvorsorge bleibt unverzichtbar – und genau hier werden wir mit konkreten Vorschlägen in die Debatte gehen", erklärt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.
Weitere Forderungen
Auch bei anderen Reformbausteinen sieht der Verband Nachbesserungsbedarf. So spricht sich VOTUM bei einer möglichen Vorsorgepflicht für Selbstständige für echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und gleichwertigen privaten Vorsorgelösungen aus. Bei der betrieblichen Altersversorgung hält sich der Verband mit einer abschließenden Bewertung noch zurück. Da die Alterssicherungskommission die konkrete Ausgestaltung einem angekündigten Sozialpartnerdialog überlassen habe, komme es nun auf die weitere politische Umsetzung an.
Debatte geht in die nächste Phase
Mit der Vorlage des Kommissionsberichts beginnt nach Einschätzung des Verbandes nun die entscheidende Phase der Rentenreform. Während über das grundsätzliche Ziel einer stärkeren Kapitaldeckung weitgehend Einigkeit besteht, dürfte insbesondere die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Kapitalrente in den kommenden Monaten zu den zentralen Streitpunkten gehören.
Zum Hintergrund: Experten.de begleitet die Reform der geförderten Altersvorsorge fortlaufend und hat zuletzt unter anderem über die Einschätzung von WTW, neue Fördervergleichsrechner sowie die Vorbereitung der Vermittler auf das geplante Altersvorsorgedepot berichtet.
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