Rentenkommission löst erste Grundsatzdebatte aus: Wer soll die Kapitalrente verwalten?
Noch bevor der Abschlussbericht der Rentenkommission offiziell vorgestellt wurde, formiert sich Widerstand gegen zentrale Vorschläge. Während Versicherer und Vermittler mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge grundsätzlich begrüßen, warnen sie vor einer zu starken Konzentration neuer Vorsorgeelemente beim Staat. Im Mittelpunkt der Debatte stehen die geplante Kapitalrente, die Zukunft der Frühstart-Rente und die Rolle privater Anbieter.
Die Reform der Alterssicherung nimmt Fahrt auf. Mit ihrem Abschlussbericht will die Rentenkommission Antworten auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte geben. Bereits vor der offiziellen Vorstellung zeichnen sich jedoch Konfliktlinien ab.
Sowohl der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßen zentrale Reformvorschläge, kritisieren aber einzelne Elemente der geplanten Neuausrichtung.
Mehr Kapitaldeckung findet breite Zustimmung
Einigkeit besteht zunächst bei einem Punkt: Die stärkere Einbindung kapitalgedeckter Elemente in die Altersvorsorge wird grundsätzlich positiv bewertet. Der BVK spricht von einem „Paradigmenwechsel bei der Altersvorsorge“, der langfristig Wirkung entfalten könne. Auch der GDV sieht in einer stärkeren Kapitaldeckung einen wichtigen Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit. „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Hintergrund ist die zunehmende Belastung des umlagefinanzierten Rentensystems. Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand steigt der Druck auf die gesetzliche Rentenversicherung. Kapitalgedeckte Elemente sollen helfen, diese Last künftig breiter zu verteilen.
Streitpunkt: Wer verwaltet das Geld?
Die eigentliche Kontroverse beginnt bei der Frage, wer die neuen Kapitalanlagen organisieren soll. Der GDV sieht kritisch, dass nach den bisher bekannten Vorschlägen ein größerer Teil der Vorsorge in staatlichen Strukturen gebündelt werden könnte. „Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, warnt Asmussen. Auch der BVK äußert Zweifel daran, ob staatliche Einrichtungen langfristig die gleiche Expertise bei Kapitalanlagen aufbauen können wie die private Finanzwirtschaft. Verbandspräsident Michael H. Heinz stellt zudem die Frage, ob standardisierte staatliche Vorsorgelösungen den unterschiedlichen Lebenssituationen der Bürger ausreichend gerecht werden können.
Frühstart-Rente wird zum nächsten Konfliktfeld
Diskussionsstoff bietet auch die geplante Verzahnung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft droht dadurch die ursprüngliche Idee verwässert zu werden. „Der Sinn der Frühstart-Rente ist nicht, dass Sechsjährige in die gesetzliche Rente einzahlen, sondern dass sie frühzeitig eine privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen“, sagt Asmussen. Der Verband fordert, Eltern und später auch die Kinder selbst über Anbieter und Produkt entscheiden zu lassen.
Zustimmung bei Rentenalter und Nachhaltigkeitsfaktor
Neben der Kritik gibt es jedoch auch deutliche Zustimmung. Der BVK unterstützt die geplante stärkere Orientierung des Rentenalters an der Entwicklung der Lebenserwartung sowie die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors. Auch die stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung wird ausdrücklich begrüßt. Kritischer bewertet der Verband dagegen Überlegungen, neue Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Aus Sicht des BVK sollten hier privatwirtschaftliche Alternativen erhalten bleiben.
Drei Säulen statt staatlicher Dominanz
Im Kern läuft die Debatte auf die Frage hinaus, wie das künftige Alterssicherungssystem ausgestaltet werden soll. Während die Kommission offenbar stärker auf staatlich organisierte Kapitaldeckung setzt, werben Versicherer und Vermittler für ein Modell, in dem gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge gleichberechtigt nebeneinanderstehen. „Dieses Reform-Zeitfenster kommt so schnell nicht wieder. Wer es verstreichen lässt, ohne die zweite und dritte Säule ernsthaft zu stärken, sitzt in zehn Jahren wieder am selben Tisch“, sagt Asmussen.
Was die Vorschläge für Vermittler bedeuten könnten
Für Vermittler dürfte die Debatte von erheblicher Bedeutung sein. Je nachdem, wie die Empfehlungen der Kommission politisch umgesetzt werden, könnte sich die Rolle privatwirtschaftlicher Vorsorgeangebote künftig deutlich verändern. Besonders die Ausgestaltung der Kapitalrente und der Frühstart-Rente dürfte darüber entscheiden, wie groß die Bedeutung von Beratung und privater Vorsorge im künftigen Rentensystem bleibt.
Mit der Vorstellung des Abschlussberichts am morgigen Dienstag beginnt damit nicht das Ende, sondern vermutlich erst die eigentliche politische Auseinandersetzung um die Zukunft der Altersvorsorge.
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