Altersvorsorgereform passiert Bundesrat – Streit um Staatsfonds und Kosten beginnt erst jetzt

Veröffentlichung: 11.05.2026, 10:05 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Während Branchenverbände die stärkere Kapitalmarktorientierung grundsätzlich begrüßen, wächst zugleich die Kritik an Staatsfonds-Modellen, fehlender Beratung und möglichen Kostenfallen.

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Der Bundesrat in Berlin: Die Länderkammer spielt eine zentrale Rolle bei der Verabschiedung bundesweiter Gesetze und Reformvorhaben.Der Bundesrat in Berlin: Die Länderkammer spielt eine zentrale Rolle bei der Verabschiedung bundesweiter Gesetze und Reformvorhaben.Redaktion experten.de / KI-generiert

Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz ohne Änderungen verabschiedet und damit den Weg für die Neuordnung der privaten Altersvorsorge freigemacht. Die Reform soll ab 2027 neue kapitalmarktorientierte Vorsorgemodelle ermöglichen und die bisherige Riester-Logik grundlegend umbauen. Doch unmittelbar nach dem Beschluss verschärft sich die Debatte über Kosten, Wettbewerb, Beratung und die Rolle des Staates in der privaten Altersvorsorge.

BVK warnt vor „ordnungspolitischem Dammbruch“

Besonders scharf kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die geplante staatliche Standardlösung für die Altersvorsorge. „Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, erklärt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“ Der BVK sieht in dem geplanten Staatsfonds einen grundlegenden ordnungspolitischen Konflikt. Nach Auffassung des Verbandes werde der Staat gleichzeitig:

  • Regulierer,
  • Kontrolleur,
  • und Produktanbieter.

Dadurch drohe eine Verzerrung des Wettbewerbs zulasten privatwirtschaftlicher Anbieter und Vermittler. „Das ist ein Weg, den man nur von den seit Jahrzehnten überwunden geglaubten staatssozialistischen Zeiten kennt“, so Heinz weiter.

Kritik an Standardprodukten ohne Beratung

Auch die vorgesehene Möglichkeit beratungsfreier Standardprodukte stößt beim BVK auf deutliche Ablehnung. „Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen“, warnt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Das kann sich später bitter rächen, wenn sie merken, dass das Produkt nicht passt oder der eigenen Biografie zuwiderläuft.“

Der Verband verweist zudem auf offene Fragen:

  • Kapitalschutz,
  • Verrentungsmodalitäten,
  • Kostenstruktur,
  • Anlagestrategie,
  • sowie mögliche staatliche Zugriffsmöglichkeiten in Krisenzeiten.

AfW: Jetzt beginnt die entscheidende Umsetzungsphase

Deutlich konstruktiver fällt die Bewertung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus. Der Verband begrüßt grundsätzlich die stärkere Kapitalmarktorientierung und die neuen Vorsorgemöglichkeiten. Gleichzeitig betont er, dass sich der Erfolg der Reform erst in der praktischen Umsetzung entscheiden werde. „Altersvorsorgeentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Sie betreffen Förderlogiken, Kapitalmarktrisiken, Garantien, Auszahlungsfragen und bestehende Verträge. Das ist kein einfacher Online-Klick. Wer möchte, dass die neue private Altersvorsorge tatsächlich genutzt wird, muss Beratung als Erfolgsfaktor begreifen – nicht als Kostenproblem“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
Besonders aufmerksam verfolgt der AfW die konkrete Ausgestaltung des staatlich organisierten Standardangebots.

Der Verband fordert:

  • faire Wettbewerbsbedingungen,
  • Transparenz,
  • Verständlichkeit,
  • und gleiche Risikodarstellung zwischen staatlichen und privaten Angeboten.

Kreditwirtschaft begrüßt mehr Kapitalmarkt

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt die Reform grundsätzlich. Positiv bewertet die Branche insbesondere: den Wegfall zwingender Beitragsgarantien, mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase, sowie die stärkere Nutzung von Kapitalmarkterträgen. „Es ist gut, dass die Reform heute den Bundesrat passiert hat. Damit kann die private Altersvorsorge attraktiv und zukunftsfest gestaltet werden“, erklärt Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und diesjährige Federführerin der Deutschen Kreditwirtschaft. Gleichzeitig sieht auch die Kreditwirtschaft offene Fragen beim geplanten Staatsdepot. „Ein Erfolg der Reform hängt davon ab, dass Bürgerinnen und Bürger aus einer Vielfalt von Lösungen wählen können. Nur durch echte Wahlfreiheit und marktwirtschaftlichen Wettbewerb wird das Vertrauen und die Qualität in die private Vorsorge langfristig gestärkt“, so Kolak weiter.

Finanztip: Kosten können Förderung massiv aufzehren

Besonders kritisch äußert sich Finanztip zu den möglichen Kostenwirkungen der Reform. Der Verbraucherratgeber verweist auf Modellrechnungen, wonach bereits geringe Unterschiede bei den laufenden Gebühren erhebliche Auswirkungen auf das spätere Vermögen haben können. Nach Berechnungen von Finanztip führt ein Kostenunterschied von nur 0,5 Prozentpunkten langfristig zu Vermögensunterschieden von rund 28.000 Euro.

Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro ergibt sich:

  • bei einem Prozent jährlicher Kosten ein Endvermögen von rund 217.000 Euro,
  • bei 0,5 Prozent Kosten dagegen rund 244.600 Euro.

„Am Ende muss sich die Riester-Reform daran messen lassen, was nach Förderung, Kosten und Steuern bei den Menschen ankommt“, erklärt Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip. „Unsere Berechnungen zeigen: Wenn die Gebühren zu hoch sind, bleibt für Sparer deutlich weniger für die Altersvorsorge übrig als möglich.“

Streit um Kostendeckel dürfte weitergehen

Kritisch sieht Finanztip zudem, dass der Kostendeckel von maximal einem Prozent nur für sogenannte Standarddepots gelten soll. „Solange Anbieter weiterhin auch teurere Produkte vertreiben können, besteht die Gefahr, dass viele Sparer am Ende nicht im günstigsten Angebot landen“, warnt Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip.
Finanztip fordert weiterhin einen allgemeinen Kostendeckel von maximal 0,5 Prozent. Mehr als 255.000 Menschen unterstützen diese Forderung laut Verbraucherschützer inzwischen über eine Online-Petition.

Reform beendet Debatte nicht

Mit dem Bundesratsbeschluss ist die politische Diskussion damit keineswegs abgeschlossen.
Im Mittelpunkt stehen nun:

  • die konkrete Produktregulierung,
  • Zertifizierungsfragen,
  • Kostenmodelle,
  • die Rolle der Beratung,
  • sowie die geplante Frühstart-Rente.

Gerade die Kombination aus: staatlicher Standardlösung, digitalem Vertrieb, und kapitalmarktbasierten Produkten dürfte die Debatte über Verbraucherschutz, Marktordnung und Finanzbildung weiter verschärfen.
Für Vermittler, Banken, Versicherer und Verbraucherschützer beginnt damit erst die entscheidende Phase der Reform.

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