Rentenreform: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Veröffentlichung: 26.06.2026, 15:06 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission verändern nicht nur die gesetzliche Rente. Nach Einschätzung der Unternehmensberatung WTW stehen auch Arbeitgeber vor tiefgreifenden Veränderungen. Betriebliche Altersversorgung, Personalpolitik und Gesundheitsmanagement dürften durch die Reform deutlich an Bedeutung gewinnen.

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Hanne Borst, Leiterin Retirement Deutschland bei WTWHanne Borst, Leiterin Retirement Deutschland bei WTWWTW

Mit ihren 33 Empfehlungen hat die Alterssicherungskommission (ASK) das aus Sicht von WTW weitreichendste Reformpaket für die Alterssicherung seit Jahrzehnten vorgelegt. Neben einer stärkeren Kapitalmarktorientierung der gesetzlichen Rentenversicherung rücken insbesondere die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie längere Lebensarbeitszeiten in den Mittelpunkt. Für Unternehmen bedeutet das nach Einschätzung der Unternehmensberatung erheblichen Anpassungsbedarf.

Kapitalmarktorientierung wird zum neuen Leitprinzip

WTW bewertet die geplante Einführung einer obligatorischen Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich positiv. Ein kollektiver Staatsfonds könne langfristig dazu beitragen, die demografischen Belastungen des Umlagesystems abzufedern. Kurzfristig seien jedoch steigende Lohnnebenkosten zu erwarten. Der geplante Aufbau eines zusätzlichen Beitragssatzes von bis zu zwei Prozent belaste Unternehmen und Beschäftigte in einer wirtschaftlich anspruchsvollen Phase. „Die Reformvorschläge greifen an den richtigen Stellen an. Entscheidend wird sein, ob die Maßnahmen konsequent, ausgewogen und praxisnah umgesetzt werden und ob Unternehmen als zentrale Akteure der Altersvorsorge wirklich eingebunden werden“, sagt Hanne Borst, Leiterin Retirement Deutschland bei WTW.

Ohne betriebliche Altersversorgung geht es nicht mehr

Besonders weitreichend bewertet WTW die vorgesehene Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Die von der Alterssicherungskommission formulierte Zielgröße einer Nettoersatzquote von 70 Prozent aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge mache deutlich, dass eine ausreichende Alterssicherung künftig ohne bAV kaum erreichbar sei. Der angekündigte Sozialpartnerdialog könne die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beschleunigen. Gleichzeitig warnt WTW vor zusätzlichem Regulierungsdruck sowie einer möglichen Einschränkung unternehmerischer Gestaltungsspielräume. „Die bAV kann zu einer noch stärker tragenden Säule der Altersvorsorge werden. Voraussetzung sind aber praxisnahe, unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen. Bürokratieabbau, bessere Portabilität und mehr Rechtssicherheit im arbeitsrechtlichen Bereich dürfen nicht aufgeschoben werden“, sagt Borst.

Personalpolitik muss sich verändern

Mit der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 und Einschränkungen bei der Altersteilzeit erwartet WTW auch Veränderungen in der Personalplanung vieler Unternehmen. Nach Einschätzung der Beratung gewinnen flexible Übergangsmodelle, Zeitwertkonten sowie lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle an Bedeutung. Gleichzeitig müssten Unternehmen stärker in die langfristige Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter investieren.

Gesundheitsmanagement wird zum Wettbewerbsfaktor

Auch die geplante Orientierung des Renteneintrittsalters an der steigenden Lebenserwartung sieht WTW grundsätzlich als nachvollziehbar an. Allerdings entwickle sich die tatsächliche Erwerbsfähigkeit vieler Beschäftigter nicht im gleichen Tempo wie die Lebenserwartung. Für Unternehmen entstehe daraus zusätzlicher Handlungsbedarf bei altersgerechter Arbeitsgestaltung, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. „Die Anhebung der Altersgrenzen ist nur dann tragfähig, wenn Unternehmen gleichzeitig die Voraussetzungen schaffen können, um Mitarbeitende gesund und beschäftigungsfähig bis ins höhere Erwerbsalter zu halten. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein den Betrieben überlassen werden darf“, so Borst.

Reform betrifft weit mehr als die Rentenkasse

Insgesamt bewertet WTW die Vorschläge der Alterssicherungskommission als grundlegenden Richtungswechsel. Kapitalmarktorientierung werde zum neuen Leitprinzip, die betriebliche Altersversorgung zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Alterssicherung und längere Lebensarbeitszeiten machten neue Konzepte in Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement erforderlich.

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