IDD schlägt wieder Wellen

Veröffentlichung: 19.01.2017, 16:01 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Nachdem seit gestern verschiedene Veröffentlichungen zur deutschen IDD-Umsetzung kursieren (und leider den Eindruck erwecken, es lägen bereits verlässliche Ergebnisse und Entscheidungen vor), informiert die dvvf über den tatsächlichen Stand der Dinge.

(PDF)
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Richtig ist: es liegt ein Kabinettsbeschluss vom 18.01.2017 auf dem Tisch (Download beim BMWi). Dies allein macht aus dem Beschluss aber noch kein Gesetz.

Auch wenn diese Vorlage durchaus als beachtlicher Erfolg der Versicherungswirtschaft, Wettbewerbsbeschränkungen und Intransparenz als Verbraucherschutz zu verkaufen (Achtung: Ironie!), verstanden werden kann, ist er noch nicht das Ende der Fahnenstange.

Wie jede andere Gesetzesvorlage auch, unterliegt sie dem weiteren Gesetzgebungsprozess und muss dabei noch mehrfach durch die verschiedensten Gremien, wie der voraussichtliche Gesetzgebungszeitplan (siehe Fondsprofessionell vom 21.12.17) zeigt:

  • 18.01.2017: Kabinettsbeschluss über den Gesetzesentwurf
  • 10.03.2017: Bundesrat, hiernach Gegenäußerung der Bundesregierung
  • 22.03.2017: Kabinett Gegenäußerung
  • 30.03.2017: Bundestag 1. Lesung
  • 22.04.2017: Befassung im Wirtschaftsausschuss (ggf. Anhörungsbeschluss)
  • 17.05.2017: ggf. Anhörung
  • 31.05.2017: Befassung im Wirtschaftsausschuss
  • 02.06.2017: Abschluss Gesetzgebungsverfahren (2./3. Lesung im Bundestag)
  • 07.07.2017: Bundesrat

Zwischen dem IDD-Referentenentwurf (06.12.2016) und dem jetzigen Gesetzesentwurf liegen gerade einmal vier Wochen und Weihnachten und dennoch hat es bereits da gravierende Veränderungen gegeben.

Beispiele hierzu

  • Im Referentenentwurf durften Versicherungsvermittler Nichtverbraucher (also Gewerbekunden) NUR gegen Honorar beraten. Im jetzigen Gesetzentwurf dürfen sie Nichtverbrauchern schon "gegen gesondertes Entgelt... Versicherungen vermitteln".
  • Die im Referentenentwurf vorgesehene Änderung in § 6 VVG, wonach VU zur Beratung von Kunden (auch der Kunden von Maklern, und zwar direkt) "verpflichtet" werden sollten, ist entnommen worden; im Gesetzentwurf geht man davon aus, dass eine Doppelberatung unnötig ist.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen: Momentan ist noch nichts wirklich sicher! Es werden sich sicherlich noch weitere Änderungen ergeben! Welche das sein werden, kann heute noch niemand sagen.

Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle, sagt:

cms.pftfi.x Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle

„Nach jetzigem Stand der Gesetzesvorlage jedoch profitiert offensichtlich der Versicherungsberater (der "Honorar-Versicherungsberater" wurde übrigens wieder gestrichen) am stärksten. Denn er soll künftig Netto- und Bruttotarife vermitteln können!“

Außerdem soll ein Makler, wenn er in den Status des Versicherungsberaters wechselt, seinen Provisionsanspruch behalten. Das sind doch außergewöhnliche Wettbewerbsvorteile!

Echte Unternehmer sollten nun also prüfen, ob ein Wechsel vom Makler zum Versicherungsberater vollzogen werden sollte und notfalls Vorbereitungen treffen. Dabei helfen Dienstleister, wie beispielsweise die ConFee AG in Bonn.

Bilder: (1) © Nomad_Soul / fotolia.com (2) © Michael A. Hillenbrand

(PDF)

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