VersVermV vom Kabinett verabschiedet

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßen, dass das Bundeskabinett mit Beschluss vom 27. Juni 2018 die Versicherungsvermittlungsverordnung zur weiteren Beratung im Bundestag und Bundesrat verabschiedet hat.

(PDF)
Gruener-Textmarker-Haekchen-47903199-FO-nitoGruener-Textmarker-Haekchen-47903199-FO-nito

Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und ist für den gesamten Versicherungsvertrieb in Deutschland maßgeblich.

Schon in seiner ersten Stellungnahme zum Entwurf der VersVermV des Bundeswirtschaftsministeriums begrüßte der BVK den Zugewinn an Verbraucherschutz, die Wertschätzung der Versicherungsvermittler in ihrer Rolle für die Absicherung der Bevölkerung und geringere bürokratische Hürden.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu

„Erfreulich ist außerdem für uns, dass ein vermittlerinternes Beschwerdemanagement von der Größe der Vermittlerbetriebe abhängig gemacht wurde. Damit sind die meisten Vermittler, die im überwiegenden Maße Kleinbetriebe sind, von der bürokratischen Einführung eines Verfahrens zur Verwaltung von Beschwerden befreit. Dies entspricht auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“

Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand, sagt:

„Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Lernerfolgskontrolle nur noch beim Selbststudium gefordert wird. Somit müssen keine Tests mehr bei Präsenzseminaren geschrieben werden.“

Entfallen ist die verkürzte Stundenanforderung für das Jahr 2018, da eine solche Ausnahme in der EU-Richtlinie gar nicht vorgesehen ist. Deswegen gibt es auch in diesem Jahr die vollen 15 Stunden Weiterbildungspflicht.

An den inhaltlichen Anforderungen wurde u.a. verändert, dass nun auch die „Aufrechterhaltung der personalen Kompetenz“ als mögliches Ziel einer Weiterbildung akzeptiert werden wird. Gemeint ist damit die Sozialkompetenz des Vermittlers und die Fähigkeit zum „selbständigen Handeln gegenüber dem Kunden“. Somit werden nun also auch bestimmte Trainings als VersVermV-konforme Weiterbildung anerkannt. Außerdem wurden „Versicherungsanlageprodukte“ in den Katalog der anrechnungsfähigen Inhalte aufgenommen.

Der Bundestag hat nun drei Sitzungswochen Zeit, sich mit dem Verordnungsentwurf zu befassen. Tut er das nicht, wird der Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet. Damit ist eine Verabschiedung vor der Sommerpause unmöglich.

Bild: © nito / fotolia.com

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht