In letzter IDD-Konsequenz: Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung: 27.01.2017, 06:01 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Chancen multiplizieren sich, wenn man sie ergreift – doch dazu müssten sie erst einmal ergriffen werden. Laut AfW hat das Bundeskabinett genau dies bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht versäumt.

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„Nächste Chance vertan“ titelte der Bundesverband für Finanzdienstleistung: Änderungen seien nur im Detail, jedoch leider nicht in wesentlichen Kritikpunkten vorgenommen worden.

Kritik an Doppelberatungspflicht und Provisionsabgabeverbot

Im Negativfokus des AfWs steht beispielsweise die Doppelberatungspflicht durch Versicherungsmakler und –unternehmen. Darüber hinaus hätte sich auch an der Bevorzugung von Ausschließlichkeitsvermittlern beim Provisionsabgabeverbot nichts geändert, betont der AfW. Die kritisierten Ausnahmetatbestände stünden nach wie vor im Text. Maklern bleibe es verboten, Verbrauchern Nettotarife zu vermitteln – und gegen Honorar zu beraten. Die „wettbewerbsverzerrenden Privilegien“ für Versicherungsberater seien hingegen intakt geblieben.

Das parlamentarische Verfahren beginnt…

AfW Vorstand Frank Rottenbacher klärt auf:

„Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.“

Ergo: Dem AfW geht es nun um eine fachliche Diskussion, mögliche Konsequenzen des Gesetzentwurfs und eine herbeigesehnte Einsicht der Bundestagsabgeordneten. Dabei schließt der Verband selbst eine gerichtliche Einigung nicht aus. Für den AfW stellt die Umsetzung der IDD einen „massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und einen Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz“ dar. Er könnte sich gezwungen sehen, das verabschiedete Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt und AfW Vorstand Norman Wirth betont, dass dieser letzte Schritt zwar ungern gemacht würde, in der „Endkonsequenz“ jedoch keinesfalls ausgeschlossen sei.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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