Nach einer Entscheidung des OLG München (OLG München, Az.: 23 U 1165/15, Urteil vom 01.10.2015) verjähren Forderungen von Anlegern im Insolvenzverfahren trotz Anmeldung zur Insolvenztabelle bei unzureichender Individualisierung. Das gilt etwa, wenn der Beratungszeitraum und der Name des Kundenbetreuers in der Forderungsanmeldung des Anlegers nicht benannt worden seien. Bei einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ohne ordnungsgemäße Individualisierung werde die Verjährung nicht gehemmt ...