Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verfolgte der Gesetzgeber eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV), um hierdurch ein höheres Versorgungsniveau aller Arbeitnehmer, insbesondere bei Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienern, zu erreichen. Zum 1. Januar 2018 traten dafür weitreichende Neuerungen in Kraft. Herzstück der Gesetzesreform ist das Sozialpartnermodell, doch die gesetzlichen Änderungen gelten ...