Gut eine Milliarde Beitragsplus in der bAV
Im Jahr 2017 gab es nach vorläufigen Ergebnissen über 15,7 Millionen bAV-Verträge und damit einen Anstieg um 1,9 Prozent. Damit ist die Bedeutung der deutschen Lebensversicherer für die betriebliche Altersversorgung ist 2017 weiter gewachsen.
Das Beitragsvolumen der Verträge legte um 5,7 Prozent beziehungsweise auf rund 19,4 Milliarden Euro zu. Für 2018 könnte das seit 1. Januar geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) positive Impulse bringen, erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Direktversicherungen steigen auf über 8 Millionen
Die meisten Verträge in der bAV der Lebensversicherer entfielen 2017 auf die Direktversicherung (gut 8,0 Millionen), gefolgt von Verträgen bei Pensionskassen der Versicherer (rund 3,7 Millionen) sowie Pensionsfonds (491.000). Hinzu kommen rund 3,5 Millionen Rückdeckungsversicherungen, die Arbeitgeber oder beispielsweise Unterstützungskassen zur Absicherung von Rentenzusagen abgeschlossen haben.
Die Beiträge für Direktversicherungen summierten sich auf knapp 7,9 Milliarden Euro (+1,9 Prozent). Auf Rückdeckungsversicherungen entfielen gut 7,3 Milliarden Euro (+13,0 Prozent), auf Pensionskassen 2,6 Milliarden Euro (-3,5 Prozent) und auf Pensionsfonds 1,5 Milliarden Euro (+10,8 Prozent). Der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an den Beitragseinnahmen der Lebensversicherung insgesamt summierte sich damit auf 21,3 Prozent – im Jahr 2000 waren es erst 12,7 Prozent.
bAV für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen wird attraktiver
Vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen wird 2018 der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge attraktiver. Zahlt der Arbeitgeber für Mitarbeiter mit einem Monatseinkommen von bis zu 2.200 Euro zwischen 240 bis 480 Euro pro Jahr für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder auch einen Pensionsfonds, so sind diese Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann 30 Prozent seines Aufwandes von der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer abziehen. Neben dieser speziellen Förderung für Geringverdiener sind ab 2018 Beiträge für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in Höhe von bis zu 6.240 Euro steuerfrei. Die bAV wird also für alle Beschäftigte deutlich attraktiver als bisher. Bislang waren knapp 4.850 Euro steuerfrei.
Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung und verantwortlich für den Bereich Altersvorsorge und Zukunftssicherung, dazu:
„Die betriebliche Altersversorgung leistet einen stetig wachsenden Beitrag zur Altersvorsorge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieser positive Trend muss sich in den kommenden Jahren aber noch verstärken, um Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet einige neue Möglichkeiten, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt werden sollten.“
Bild: © fotomek / fotolia.com
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