BRSG erhöht den Digitalisierungsdruck
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit Sozialpartnermodell setzt neue Impulse für eine stärkere Verbreitung der bAV. Die Digitalisierung wird zum elementaren Werkzeug, die Komplexität für die Anwender zu reduzieren und zugleich mehr Transparenz und Kosteneffizienz zu schaffen.
Seit 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Ein wichtiger Schritt, um die in Deutschland historisch tendenziell unterrepräsentierte betriebliche Säule weiter zu stärken. Das war unverzichtbar, denn dass Systeme mit mehreren starken Säulen der Altersvorsorge – staatlich, betrieblich und privat – langfristig am besten abschneiden, zeigt der internationale Vergleich. Bislang bestand in der bAV-Verbreitung das große Hemmnis, dass der administrative Aufwand viel zu hoch war. Durch bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen und das Sozialpartnermodell wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitgeber nun attraktiver. Allerdings wird die Komplexität durch das BRSG weiter zunehmen. Was die Digitalisierung jetzt leisten kann und muss, ist, zusätzliche Altersversorgungsmöglichkeiten mehr Beschäftigten zugänglich zu machen.
Zusammenhänge und gesetzliche Regelungen müssen dabei transparent und verständlich aufbereitet werden.
Gleiches gilt für den Vermittler, der für seine anspruchsvolle Aufgabe in Zukunft tendenziell weniger Vergütung bekommen wird und auf effiziente Software angewiesen ist, um in diesem Wachstumssegment erfolgreich bestehen zu können.
Arbeitgeber verwalten mit dem bAV-Manager ihr gesamtes bAV-Vertrags-Portfolio digital und anbieterübergreifend.Auf die Kommunikation kommt es an
Durch die Digitalisierung der Prozesse vereinfacht sich das Meldewesen zwischen Produktgebern und Arbeitgebern maßgeblich. Anders als derzeit noch üblich müssen Formulare nicht mehr in Papierform oder per E-Mail verschickt werden, sondern werden über Schnittstellen direkt übermittelt. Die Kommunikation muss dabei in beide Richtungen sichergestellt sein. Wird zum Beispiel eine Beitragsänderung durchgeführt, erhält der Produktanbieter automatisch die Mitteilung.
Rechtlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Beschäftigten eine Entgeltumwandlung auf Wunsch anzubieten. Durch digitale, automatisierte und standardisierte bAV-Prozesse werden die Unternehmen jetzt grundlegend entlastet; auch Fehlerquellen werden beseitigt. Digitale Systeme bilden gesetzliche Änderungen ab und stellen damit sicher, dass sich der Arbeitgeber stets rechtskonform verhält.
Martin Bockelmann, Gründer und Vorstandsvorsitzender, xbAV AGDurch die gesetzlichen Änderungen erhöht sich nicht nur der Verwaltungsaufwand, sondern gleichzeitig auch der Kommunikationsbedarf. Das war bisher schon eine anspruchsvolle Aufgabe. Arbeitgeber und Vermittler standen gleichermaßen vor einer Vielzahl an Angeboten – Beschäftigte auf der anderen Seite konnten kaum nachvollziehen, was ihnen eine betriebliche Altersversorgung letztlich bringt.
Wichtig sind Lösungen, die Aufschluss geben, personalisiert sind und neben Transparenz allen bAV-Beteiligten wirklichen Mehrwert bieten. Nur eine starke Kommunikation, in Verbindung mit kontinuierlichen Updates, bringt tatsächliche Klarheit über die bAV und sorgt so für eine stärkere Verbreitung.
Die alte und neue bAV-Welt
Zur bisherigen bAV-Welt kommt jetzt die ergänzende neue bAV-Welt hinzu. Abgebildet und administriert werden müssen beide. Den enormen Digitalisierungsbedarf zeigt allein der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss: Für Beschäftigte schafft er einen Anreiz, bedeutet für den Arbeitgeber aber auch einen hohen Änderungs- und Pflegeaufwand. Ab 1. Januar 2019 sind Unternehmen verpflichtet – im Fall einer Entgeltumwandlung zur Betriebsrente ihrer Beschäftigten – zuzuzahlen.
Im Gesetz heißt es dazu: „Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“ Diese Regelung gilt zunächst für alle Neuverträge ab Anfang 2019, muss künftig aber auch auf Altverträge angewendet werden.
Das Gesetz formuliert, dass die Regelung für „individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2022“ gilt. Die Herausforderung für ein Unternehmen ist dann die Umstellung Hunderter oder Tausender Verträge auf die neue Zuschussregelung. Ohne digitale Unterstützung ist das schwer realisierbar – vor allem wegen des manuellen Aufwands und der damit verbundenen Kosten.
Steigender Beratungsbedarf in den Unternehmen
Mit der Einführung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses steigt auch der Beratungsbedarf bei den Unternehmen. Digitale Lösungen, die den Vermittler durch den gesamten Beratungsprozess führen und alle vertriebsrelevanten Schritte abdecken, steigern die Beratungsqualität und Wirkungsgrad enorm.
Dabei ist entscheidend, dass die eingesetzte Softwarelösung alle Beratungsthemen – auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – abdeckt: beispielsweise die Ermittlung der individuellen Versorgungslücke des Beschäftigten, die eine exakte Simulation der Lohnabrechnung mit und ohne bAV ermöglicht, die Gegenüberstellung der bAV mit privater Vorsorge und Riesterförderung inklusive Nachsteuerbetrachtung in der Rentenphase. Diese digitale Unterstützung ist für Vermittler heute nötiger denn je. Denn nur durch eine effizientere Arbeitsweise können sie sich angesichts sinkender Vergütung über das Mengengeschäft Umsatz und Gewinn im Wachstumssegment bAV sichern.
Arbeitnehmer als kompetenter Entscheider
Eine stärkere bAV-Nutzung hängt davon ab, dass jeder die bAV kennt: Was heißt bAV? Welche persönlichen Vorteile habe ich davon? Was zahlt sich für mich mehr aus – private oder betriebliche Vorsorge? Beschäftigte wollen kompetente Entscheider über ihre eigene Versorgungssituation werden. Digitalisierung bietet genau das. In seinem Benutzerkonto sieht der Arbeitnehmer seine persönliche Versorgungssituation, ermittelt seine etwaige Rentenlücke und erfährt, welche konkreten Versorgungsmöglichkeiten ihm sein Arbeitgeber bietet. Er berechnet außerdem selbst und sieht automatisch, wie sich verschiedene Maßnahmen auf seine Rentensituation auswirken.
Die Vernetzung aller Beteiligten
Die bAV-Plattform der Zukunft verfügt über Schnittstellen zu allen Produktanbietern, ist skalierbar, unterstützt mobile Anwendungen und lässt sich flexibel an neue Anforderungen anpassen. Shared Services bieten in einer einzigen Plattform die Verwaltung des gesamten Versorgungswerkes – für Arbeitgeber, Beschäftigte, Vermittler, Produktgeber und Sozialpartner bedeutet das den größtmöglichen Nutzen.
xbAV, Mail: info@xbav.de
Bilder: (1) © baranq / fotolia.com (2-3) © xbAV AG (4) © experten-netzwerk GmbH
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