Mit einem aktuellen Urteil folgt das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 18. Februar 2020 - 3 AZR 206/18) seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung. Demnach hat der Arbeitgeber zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet ...