Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 18.02.2020, Az. 3 AZR 206/18) entschied, dass ein Arbeitgeber schon deshalb keinen Schadensersatz schuldete, nachdem er bei einer Informationsveranstaltung über Beitragspflichten zur Sozialversicherung nicht richtig unterrichtet hatte, schlicht weil er das Thema Sozialversicherung gar nicht ansprach.