Babyboomer: Nur 37 Prozent gehen regulär in Altersrente

Veröffentlichung: 04.11.2026, 14:11 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Der vorzeitige Rentenbezug bleibt unter Babyboomern weit verbreitet. Laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft beginnt nur gut ein Drittel des Jahrgangs 1958 seine Altersrente zum regulären Zeitpunkt. Das IW sieht darin ein Problem für den Arbeitsmarkt und fordert Einschränkungen bei der Frührente.

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Nur 37 Prozent des Jahrgangs 1958 beginnen ihre Altersrente regulär. Eine IW-Studie zeigt den Trend zur Frührente und die Folgen für den Arbeitsmarkt.Nur 37 Prozent des Jahrgangs 1958 beginnen ihre Altersrente regulär. Eine IW-Studie zeigt den Trend zur Frührente und die Folgen für den Arbeitsmarkt.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die geburtenstarken Jahrgänge verabschieden sich zunehmend aus dem Erwerbsleben – zumindest auf dem Papier. Denn viele Babyboomer beziehen bereits eine gesetzliche Altersrente, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreicht haben. Wie viele von ihnen tatsächlich nicht mehr arbeiten, lässt sich daraus allerdings nicht unmittelbar ablesen.
Eine aktuelle Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wie verbreitet der vorzeitige Rentenbezug inzwischen ist. Von den 1958 geborenen Versicherten begannen lediglich 37 Prozent ihre Altersrente zum regulären Zeitpunkt. Für diesen Jahrgang lag die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Mehr als die Hälfte nahm dagegen bereits vorher eine Altersrente in Anspruch. Die Entwicklung verschärft aus Sicht des IW die Herausforderungen für Arbeitsmarkt und Rentenversicherung.

Fast jeder zweite Babyboomer nutzt einen vorzeitigen Rentenzugang

Die IW-Auswertung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Rentenzugangswegen. 27 Prozent des Jahrgangs 1958 bezogen eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie konnten nach mindestens 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen. Weitere 18 Prozent entschieden sich für eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Sie nahmen damit dauerhafte Kürzungen ihrer monatlichen Rentenleistung in Kauf, um früher Leistungen zu erhalten. Sieben Prozent bezogen aufgrund einer Schwerbehinderung vorzeitig eine Altersrente. Hinzu kommen sechs Prozent, die beim Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselten. Sie hatten somit bereits zuvor Rentenleistungen erhalten. Die Zahlen zeigen, dass der reguläre Rentenbeginn für einen großen Teil des Jahrgangs nicht mehr der tatsächliche Einstieg in den Rentenbezug ist.

1,1 Millionen beziehen Altersrente vor der Regelaltersgrenze

Der Trend beschränkt sich nicht auf den Jahrgang 1958. Zum Jahresende 2025 bezogen nach Berechnungen des IW zusätzlich rund 1,1 Millionen Menschen der Jahrgänge 1960 bis 1963 bereits eine gesetzliche Altersrente, obwohl sie die für sie geltende Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten. Auch im längerfristigen Vergleich zeigt sich eine Verschiebung: Bei den Geburtsjahrgängen 1954 bis 1958 sank der Anteil derjenigen, die ihre Altersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze begannen. Gleichzeitig stieg der Anteil der Menschen, die sich für einen früheren Rentenbeginn unter Inkaufnahme von Abschlägen entschieden. Die schrittweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze hat den tatsächlichen Rentenbeginn damit weniger stark verschoben als vorgesehen. Zwischen 2012 und 2025 stieg die gesetzliche Regelaltersgrenze um 14 Monate. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter erhöhte sich im selben Zeitraum nach Angaben des IW lediglich um acht Monate.

Frührente bedeutet nicht automatisch das Ende der Erwerbstätigkeit

Ein wichtiger Aspekt der Entwicklung ist die Möglichkeit, neben einer vorgezogenen Altersrente weiterzuarbeiten. Seit Anfang 2023 gelten für vorgezogene gesetzliche Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Versicherte können deshalb eine Altersrente beziehen und gleichzeitig weiterhin Erwerbseinkommen erzielen, ohne dass die Altersrente allein wegen dieses Hinzuverdienstes gekürzt wird. Damit ist zwischen dem Beginn des Rentenbezugs und dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu unterscheiden.
Die IW-Zahlen belegen, wie viele Menschen eine vorgezogene Altersrente beziehen. Sie zeigen jedoch nicht, wie viele dieser Rentenbezieher ihre Erwerbstätigkeit vollständig beendet haben, ihre Arbeitszeit reduzieren oder weiterhin in größerem Umfang arbeiten. Für die Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Folgen ist diese Unterscheidung wesentlich.

IW fordert Einschränkungen beim vorzeitigen Rentenbeginn

Das Institut der deutschen Wirtschaft sieht in den geltenden Rentenzugangsregeln einen wesentlichen Grund für den anhaltenden Trend. Besonders die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen, steht dabei im Fokus. Nach Angaben des IW hat die Alterssicherungskommission empfohlen, diese abschlagsfreie Frührente abzuschaffen. Zudem solle das frühestmögliche Zugangsalter für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.
Hintergrund ist der demografische Wandel: Wenn die geburtenstarken Jahrgänge das Erwerbsleben verlassen, müssen weniger Erwerbstätige die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungssysteme tragen. „Entscheidend ist jetzt, nicht noch mehr Arbeitskräfte vorzeitig gehen zu lassen, die Deutschland dringend braucht. Ohne die Einschränkungen bei der Frührente setzt sich die jüngste wirtschaftliche Krise in den nächsten Jahren fort“, sagt IW-Arbeitsmarktexpertin Stefanie Seele. Die Forderungen sind allerdings von der geltenden Rechtslage zu unterscheiden. Die beschriebenen Einschränkungen sind Vorschläge für eine Reform und keine bereits beschlossenen Änderungen.

Was ein früher Rentenbeginn für die Altersvorsorge bedeutet

Für Versicherte stellt sich die Frage nach dem Rentenbeginn nicht ausschließlich unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten. Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nimmt, muss grundsätzlich dauerhafte Kürzungen berücksichtigen. Bei einer Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat, um den die Rente vorgezogen wird. Bei einem um drei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn ergibt sich damit ein Abschlag von 10,8 Prozent.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht dagegen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen einen vorgezogenen Rentenbeginn ohne solche Abschläge. Das jeweils frühestmögliche Zugangsalter hängt vom Geburtsjahrgang ab. Für die individuelle Ruhestandsplanung spielen deshalb neben der gesetzlichen Rente auch weitere Einkommensquellen eine Rolle: etwa betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge, vorhandenes Vermögen und mögliche Erwerbseinkünfte.
Ein früher Rentenbeginn kann finanziell sinnvoll sein, muss es aber nicht. Entscheidend sind unter anderem die persönliche Rentenhöhe, mögliche Abschläge, die geplante Erwerbstätigkeit sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Die IW-Auswertung verdeutlicht damit zweierlei: Der vorzeitige Bezug einer Altersrente ist längst keine Ausnahme mehr. Ob er zugleich einen endgültigen Abschied vom Arbeitsmarkt bedeutet, bleibt eine andere Frage.

Zur Methodik: Das IW wertete den Rentenversicherungsbestand zum 31. Dezember 2025 für Deutschland aus. Im Jahrgang 1958 wurden zunächst 45 Prozent als Regelaltersrentner geführt. Da 17 Prozent dieser Gruppe zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, ergibt sich nach deren Herausrechnung ein Anteil von rund 37 Prozent, der erst zum regulären Zeitpunkt eine Altersrente bezog. Drei Prozent des Jahrgangs erhielten keine gesetzliche Altersrente.
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Auswertung von Ruth Maria Schüler und Stefanie Seele, 4. November 2026.

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