In zwei Fällen hatten Arbeitgeber jeweils Versorgungszusagen erteilt, die einseitig auf Arbeitgeberseite die Möglichkeit vorsahen, anstelle einer lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Ob der Gebrauch dieser Option gegen den Arbeitnehmerwillen rechtmäßig ist, beurteilte das BAG.