Die Frühstartrente soll Kindern früh den Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge ermöglichen – nach dem Bundestagsbeschluss rückt die konkrete Umsetzung des staatlich geförderten Vorsorgedepots in den Mittelpunkt. Bildnachweis: KI-generierte Illustration. Passt das so für dich?Experten/KI
Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen. Ab 2027 sollen staatliche Beiträge in kapitalgedeckte Vorsorgedepots für Kinder fließen. Damit ist eine grundsätzliche Entscheidung für den langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt gefallen. Entscheidend wird nun, wie die Förderung umgesetzt wird und welchen Beitrag sie tatsächlich zur späteren Altersversorgung leisten kann.
Mit der Frühstartrente erhält die private Altersvorsorge in Deutschland eine neue Grundlage. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, steht allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates aus.
Die politische Entscheidung reicht über die monatliche Förderung von zehn Euro hinaus. Erstmals soll der Staat systematisch bereits im Kindesalter Kapital für die spätere Altersversorgung aufbauen lassen und dafür privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgedepots nutzen. Damit wird der Kapitalmarkt nicht länger ausschließlich als Ergänzung einer im Erwerbsleben beginnenden privaten Altersvorsorge betrachtet, sondern als Bestandteil einer Vermögensbildung, die Jahrzehnte vor dem Renteneintritt einsetzt.
Frühstartrente: Der Bundestag schafft die gesetzliche Grundlage
Die staatliche Förderung soll Kindern vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zugutekommen und zunächst mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 beginnen. Für ältere Kinder können zwar entsprechende Verträge abgeschlossen werden, ein Anspruch auf die staatlichen Einzahlungen ist für sie nach dem vorgesehenen Einstiegsmodell jedoch nicht gegeben.
Für 2027 kalkuliert die Bundesregierung mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen diese auf 411 Millionen Euro steigen. Die Beträge zeigen zugleich, dass die Frühstartrente kein Instrument zur kurzfristigen Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Ihre wirtschaftliche Wirkung soll sich erst über mehrere Jahrzehnte entfalten.
Entscheidend ist nicht die Einzahlung, sondern die langfristige Kapitalentwicklung
Bei einer monatlichen staatlichen Förderung von zehn Euro ergibt sich über zwölf Jahre ein Einzahlungsvolumen von 1.440 Euro je Kind. Für sich genommen ist dieser Betrag zu gering, um eine nennenswerte zusätzliche Altersversorgung zu finanzieren. Die wirtschaftliche Bedeutung des Modells liegt vielmehr in der langen Anlagedauer und der Möglichkeit, das angesparte Kapital über die Volljährigkeit hinaus investiert zu lassen.
Damit verschiebt sich allerdings auch ein Teil der Verantwortung für die spätere Vermögensentwicklung auf die Kapitalmärkte. Renditen sind nicht garantiert, Kursschwankungen gehören zum Anlageprinzip und selbst lange Anlagezeiträume schließen Verluste nicht vollständig aus. Hinzu kommen Kosten, die bei kleinen monatlichen Sparbeträgen einen erheblichen Einfluss auf die langfristige Entwicklung haben können.
Die Frühstartrente eröffnet einen neuen Vorsorgemarkt
Mit dem Bundestagsbeschluss entsteht zugleich ein neuer Markt für Anbieter kapitalgedeckter Altersvorsorge. Banken, Fondsgesellschaften und andere zugelassene Anbieter erhalten die Möglichkeit, Familien bereits zu einem Zeitpunkt anzusprechen, an dem die eigene Altersversorgung der Kinder noch weit entfernt ist.
Welche Rolle dabei die Beratung und Vermittlung übernehmen können, wurde bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Frühstartrente und seinen Folgen für Versicherungsmaklerdeutlich. Mit der gesetzlichen Verankerung gewinnt diese Frage an praktischer Bedeutung, weil aus einem politischen Vorsorgekonzept ein konkretes Angebot für Familien werden soll.
Die wirtschaftliche Attraktivität dieses Marktes ergibt sich weniger aus den anfänglich niedrigen staatlichen Beiträgen als aus den langfristigen Kundenbeziehungen. Wer im Kindesalter ein Vorsorgedepot eröffnet, könnte dieses später durch eigene Einzahlungen ergänzen und in die private Altersvorsorge des Erwachsenenlebens überführen.
Die praktische Ausgestaltung entscheidet über den Erfolg
Die Frühstartrente soll auch Kinder erreichen, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot eröffnen. Für sie ist eine kollektive Auffanglösung vorgesehen, in der die staatlichen Beiträge angelegt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Förderung allein davon abhängt, ob sich Familien frühzeitig mit Kapitalmarktprodukten beschäftigen.
Gerade bei der praktischen Umsetzung bleiben die Anforderungen hoch. Bereits vor dem Bundestagsbeschluss war deutlich geworden, dass nach der politischen Grundsatzentscheidung die eigentliche Feinarbeit an der Frühstartrente beginnt. Die Auswahl geeigneter Produkte, ihre Kostenstruktur und der Übergang in die eigenständige Altersvorsorge werden darüber entscheiden, ob die staatliche Anschubfinanzierung langfristig trägt.
Ein neuer Baustein, aber keine Antwort auf die Finanzierung der gesetzlichen Rente
Die Frühstartrente verändert weder die demografische Entwicklung noch die Finanzierungsbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie senkt keine aktuellen Beitragssätze, verbessert keine bestehenden Rentenansprüche und entlastet auch nicht unmittelbar den Bundeshaushalt von steigenden Zuschüssen zur gesetzlichen Altersversorgung.
Ihr Ansatz ist ein anderer: Ein Teil der späteren Alterssicherung soll durch Kapital entstehen, das bereits vor dem Eintritt ins Erwerbsleben aufgebaut wird. Ob daraus ein substanzieller zusätzlicher Vorsorgebaustein wird, hängt wesentlich davon ab, ob die staatlichen Einzahlungen nach der Volljährigkeit durch private Sparleistungen ergänzt werden.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist die politische Grundsatzentscheidung für diesen frühen Einstieg gefallen. Ob die Frühstartrente über eine vergleichsweise kleine staatliche Förderung hinauswächst, entscheidet sich jedoch erst an ihrer praktischen Ausgestaltung und an der Bereitschaft der kommenden Generationen, den begonnenen Vermögensaufbau fortzusetzen.
Bundestagsdrucksachen 21/7864 (Regierungsentwurf) und 21/8606 (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses).
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Die Frühstartrente richtet sich an Kinder und Jugendliche vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Der Einstieg erfolgt schrittweise: Zum Start 2027 werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt. Für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung ab Januar 2026 vorgesehen.
Der Bund stellt monatlich zehn Euro je anspruchsberechtigtem Kind bereit. Über zwölf Jahre ergibt sich daraus ein staatlicher Förderbetrag von insgesamt 1.440 Euro. Hinzu kommen mögliche Kapitalmarkterträge, deren Höhe von der Wertentwicklung und den Kosten der Anlage abhängt.
Nein. Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen. Wird kein individuelles Depot eröffnet, soll die Förderung in einer staatlichen kollektiven Kapitalanlage verwaltet werden. Das angesparte Kapital kann später auf einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Ja. Neben den staatlichen zehn Euro sind freiwillige private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro jährlich vorgesehen. Zusätzliche Einzahlungen erhöhen das langfristige Vorsorgekapital, sind aber keine Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung. In die staatliche kollektive Anlage können keine privaten Zuzahlungen geleistet werden.
Das staatlich geförderte Kapital und die darauf entfallenden Erträge sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gebunden. Eine Verwendung für den Führerschein, das Studium oder den Immobilienkauf ist damit nicht vorgesehen. Nach dem 18. Geburtstag kann das Depot im Rahmen der privaten Altersvorsorge weitergeführt werden.
Die Kapitalerträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Erst bei der späteren Auszahlung im Rentenalter erfolgt grundsätzlich eine nachgelagerte Besteuerung. Für die vorgesehenen Standarddepots gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
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Ausgabe 10/26
Beihilfe im Wandel
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