Frühstartrente: Opposition greift Regierungsmodell von drei Seiten an
Die Frühstartrente ist im parlamentarischen Verfahren – und nach der ersten Lesung werden die Konfliktlinien deutlicher. AfD, Grüne und Linke kritisieren das Modell aus sehr unterschiedlichen Richtungen: Es geht um die Höhe der Förderung, den Ausschluss älterer Jahrgänge und die grundsätzliche Rolle privater Anbieter.
Die Bundesregierung will mit der Frühstartrente Kinder frühzeitig an kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Am Freitag hat der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf beraten und ihn anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Wie das Modell funktionieren soll, hat experten.de bereits im Vorfeld der ersten Lesung ausführlich dargestellt: Zunächst soll die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro nur Kindern des Geburtsjahrgangs 2020 zugutekommen. Jedes Jahr soll anschließend ein weiterer Jahrgang hinzukommen.
Die erste Lesung liefert nun weniger neue Details zur Konstruktion als einen Vorgeschmack darauf, an welchen Punkten im parlamentarischen Verfahren gestritten werden dürfte. Bemerkenswert ist dabei, wie unterschiedlich die Oppositionsfraktionen das Vorhaben bewerten.
AfD: Zehn Euro reichen nicht
Die AfD stellt den kapitalgedeckten Ansatz der Frühstartrente nicht grundsätzlich infrage. Iris Nieland (AfD) bezeichnete es als richtig, frühzeitig einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen. Ihre Kritik richtet sich vielmehr gegen die Höhe der staatlichen Förderung. Nach zwölf Jahren habe der Staat insgesamt 1.440 Euro je Kind eingezahlt. Zwar könnten Zins und Zinseszins über einen langen Zeitraum erhebliche Wirkung entfalten. Der monatliche Sockelbetrag von zehn Euro sei aus Sicht der AfD jedoch „völlig unzureichend“. Die Fraktion fordert höhere Beträge. Damit zielt die Kritik vor allem auf die Frage, wie groß der staatliche Beitrag zum späteren Vorsorgevermögen tatsächlich sein soll.
Grüne kritisieren Ausschluss älterer Kinder
Einen anderen Punkt griff Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) auf. Er bezeichnete die Frühstartrente grundsätzlich als gute Idee, kritisierte ihre konkrete Umsetzung jedoch scharf.
Im Zentrum steht die jahrgangsweise Einführung. Zunächst soll nur der Geburtsjahrgang 2020 staatlich gefördert werden. Für ältere Kinder können zwar ebenfalls Verträge abgeschlossen werden, die monatlichen zehn Euro vom Staat sind für sie nach dem Gesetzentwurf jedoch nicht vorgesehen. Ab 2027 kommt jährlich der jeweils sechs Jahre alt werdende Jahrgang hinzu.
Schmidt bezeichnete den Ausschluss älterer Kinder als ungerecht. Gleichzeitig kritisierte er die Höhe der möglichen privaten Zuzahlungen als unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf erlaubt zusätzliche Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Die Kritik der Grünen setzt damit an beiden Enden der Konstruktion an: beim begrenzten Kreis der zunächst staatlich Geförderten und bei den erheblichen Möglichkeiten, die Förderung durch privates Kapital aufzustocken.
Linke stellt das Grundmodell infrage
Grundsätzlicher fällt die Kritik der Linken aus. Lisa Schubert (Die Linke) argumentierte, bis 2030 würden rund 1,2 Milliarden Euro Steuergeld in private Verträge fließen. Zugleich werde mit etwa einer halben Million Vertragsabschlüssen pro Jahr gerechnet.
Schubert bezeichnete die Frühstartrente deshalb als „private Kundenakquise auf Staatskosten“. Darüber hinaus kritisierte sie, dass für den Abschluss keine Beratung erforderlich sein soll und Nachhaltigkeitskriterien fehlten.
Die Fraktion verbindet ihre Kritik mit einer grundsätzlicheren Debatte über Finanzbildung. In einem parallel beratenen Antrag fordert sie eine nationale Finanzbildungsstrategie, die unabhängig von Interessen der Finanzwirtschaft entwickelt werden soll. Finanzbildung solle als Querschnittsthema in bestehende Schulfächer integriert werden; Sponsoring in der Finanzbildung will die Fraktion untersagen.
Auch die Verbindung zwischen Bildungsauftrag und Frühstartrente sieht die Linke kritisch. Die im Gesetzentwurf enthaltene positive Bezugnahme auf Aktien und einen hohen Aktienanteil wertet die Fraktion als staatliche Parteinahme für eine bestimmte Anlageklasse.
Koalition verteidigt Frühstartrente
Die Koalitionsfraktionen stellten dagegen den frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge heraus. Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) bezeichnete die Frühstartrente als „Meilenstein“. Sie könne nicht nur Vorsorgevermögen aufbauen, sondern auch zusätzliche Investitionen in Unternehmen und Wirtschaft ermöglichen.
Michael Thews (SPD) verwies insbesondere auf die Auffanglösung für Kinder, deren Eltern keinen eigenen Vertrag abschließen. In diesem Fall sollen die staatlichen Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Damit solle gewährleistet werden, dass die Förderung nicht davon abhängt, ob Eltern selbst tätig werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte diesen Aspekt ebenfalls heraus. Er bezeichnete die Frühstartrente als „digitales Familiensparbuch“ und argumentierte, dass private Altersvorsorge nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfe.
Drei Konfliktlinien für das weitere Verfahren
Nach der ersten Lesung geht der Gesetzentwurf nun in die Ausschussberatungen. Dabei zeichnen sich bereits drei unterschiedliche Konfliktlinien ab: Wie hoch sollte die staatliche Förderung ausfallen? Welche Jahrgänge sollten davon profitieren? Und welche Rolle sollen private Anbieter und private Zuzahlungen beim staatlich geförderten Einstieg in die Altersvorsorge spielen?
Damit ist die Frühstartrente zwar noch weit von ihrer endgültigen Ausgestaltung entfernt. Die erste Lesung zeigt aber bereits, dass sich die weitere Debatte nicht allein um die bekannten zehn Euro im Monat drehen wird.
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