Frühstartrente: Beratungsverzicht wird zum nächsten Konfliktpunkt
Bei der Frühstartrente wächst die Kritik am geplanten Beratungsverzicht. Zur Anhörung im Finanzausschuss fordert nun auch der BVK Nachbesserungen – und trifft bei einem zentralen Streitpunkt auf überraschende politische Mitstreiter.
Die geplante Frühstartrente steht am Montag erneut auf dem Prüfstand. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nutzt den Termin, um seine Kritik an der bisherigen Ausgestaltung zu bekräftigen.
Grundsätzlich unterstützt der Verband den frühen Einstieg von Kindern und Jugendlichen in kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der Streit beginnt bei der Frage, wie dieser Einstieg organisiert werden soll. Besonders kritisch bewertet der BVK die Ausgestaltung geförderter Standardprodukte ohne reguläre Beratungs- und Dokumentationspflichten.
„Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationen und Abschlussstrecken, sondern vor allem durch qualifizierte Beratung und persönliche Begleitung durch Vermittler“, erklärt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute.
Zwei Seiten kritisieren fehlende Beratung – aus unterschiedlichen Gründen
Damit greift der BVK einen Punkt auf, der bereits bei der ersten Lesung im Bundestag eine Rolle spielte. Auch die Linke kritisierte, dass für den Abschluss der Frühstartrente keine Beratung erforderlich sein soll. Gleichzeitig stellte sie jedoch die Einbindung privater Anbieter grundsätzlich infrage und warnte vor einer staatlich unterstützten Kundengewinnung für die Finanzwirtschaft.
Der BVK gelangt von der entgegengesetzten Seite zum selben Streitpunkt. Für den Vermittlerverband ist persönliche Beratung gerade Voraussetzung dafür, Finanzbildung und langfristige Altersvorsorge miteinander zu verbinden. Damit zeichnet sich eine ungewöhnliche Konstellation ab: Sowohl Kritiker einer stärkeren Rolle der Finanzwirtschaft als auch deren Vermittlerorganisation stellen den Beratungsverzicht infrage – allerdings mit gegensätzlichen Vorstellungen darüber, welche Rolle Vermittler bei der Finanzbildung spielen sollten.
Genau an dieser Stelle dürfte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Frage zuspitzen, ob ein möglichst einfaches und kostengünstiges Standardprodukt gerade durch den Verzicht auf Beratung funktionieren soll – oder ob damit ausgerechnet bei einer langfristigen Vorsorgeentscheidung Verbraucherschutz verloren geht.
BVK sieht Verbraucherschutz gefährdet
Der BVK argumentiert, dass mit der Ausnahme von Beratungs- und Dokumentationspflichten das bisherige Verbraucherschutzniveau abgesenkt werde. Der Verband verweist dabei auf die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sowie die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes. Heinz formuliert den Widerspruch aus Sicht des Verbandes deutlich: „Es ist absurd, dass eine Beratungspflicht bei einfachen Versicherungsprodukten gelten soll, bei der viel weitgreifenderen privaten Altersvorsorge jedoch nicht.“
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hinter der Position auch ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse der Vermittlerschaft steht. Der Regierungsentwurf begrenzt bei den geförderten Standardprodukten nicht nur die Kosten, sondern schränkt zugleich die Möglichkeit ein, Abschluss- und Vertriebskosten anzusetzen. Bereits in der Bonner Erklärung hatten BVK und Vertretervereinigungen diese Verbindung von Beratungsverzicht und Vergütungsregeln kritisiert.
Kostendeckel wird zur Vertriebsfrage
Nach Auffassung des BVK könnte die Kombination aus niedriger Förderung, Kostenvorgaben und dem Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten dazu führen, dass sich für private Anbieter keine tragfähigen Geschäftsmodelle entwickeln. Der Verband sieht dadurch Angebotsvielfalt, Wettbewerb und persönliche Beratung gefährdet. Damit verbindet er die verbraucherpolitische Argumentation mit einer wirtschaftlichen: Beratung müsse nicht nur erlaubt, sondern innerhalb des Produktmodells auch finanzierbar sein.
Gerade dieser Zusammenhang dürfte für das weitere Verfahren relevant bleiben. Denn der Konflikt dreht sich damit nicht allein um die abstrakte Frage, ob Beratung sinnvoll ist. Es geht ebenso darum, wer sie bezahlt und ob ein staatlich gefördertes Standardprodukt Kosten für persönliche Beratung überhaupt tragen soll.
BVK fordert Förderung für alle Sechs- bis 18-Jährigen
Beim Kreis der geförderten Kinder trifft die BVK-Kritik auf eine weitere bereits bekannte Konfliktlinie. Der Regierungsentwurf sieht einen schrittweisen Einstieg über bestimmte Geburtsjahrgänge vor. Schon bei der ersten Lesung kritisierten die Grünen, dass ältere Kinder dadurch von der staatlichen Förderung ausgeschlossen werden.
Der BVK fordert nun, alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einzubeziehen. Damit kommt die Forderung nach einer breiteren Förderung inzwischen sowohl aus dem parlamentarischen Raum als auch aus der Vermittlerschaft – wenn auch mit jeweils eigener Begründung.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren stehen damit nicht nur Höhe und Reichweite der Frühstartrente zur Diskussion. Immer stärker rückt die Konstruktion des Vertriebs selbst in den Mittelpunkt: Soll der Staat einen möglichst schlanken, beratungsfreien Einstieg in den Kapitalmarkt fördern – oder gehört persönliche Beratung zum Konzept der Finanzbildung dazu?
Die Anhörung im Finanzausschuss dürfte zeigen, wie unterschiedlich Sachverständige diese Frage beantworten.
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