Frühstartrente im Bundestag: Vom Sparbuch zum Depot – aber nicht für alle Jahrgänge

Veröffentlichung: 25.09.2026, 09:09 Uhr - Lesezeit 12 Minuten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Frühstartrente bei ihrer ersten Lesung im Bundestag als Einstieg in eine neue Anlagekultur beschrieben. „Alle Kinder sollten davon profitieren“, sagte Klingbeil zum Auftakt der Debatte. Das geplante Modell bezeichnete er als „digitales Familiensparbuch“. Die Bundesbank solle dort einspringen, wo Eltern sich nicht selbst um einen Vertrag kümmern.

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Finanzminister Lars KlingbeilFinanzminister Lars KlingbeilTobias Koch

Der politische Anspruch reicht dabei über die Altersvorsorge hinaus.

„Wir haben in Deutschland eine Kultur der Sparbücher, wir müssen sie ergänzen durch eine Kultur der Sparpläne und Depots“,

sagte Klingbeil. Zugleich stellte er die Frühstartrente in den Zusammenhang mit der geplanten Finanzbildungsstrategie der Bundesregierung.

Damit ist die Zielrichtung klarer als noch im Gesetzentwurf selbst: Die zehn Euro monatliche Förderung sollen nicht primär ein nennenswertes Altersvorsorgevermögen finanzieren. Sie sollen Verhalten verändern. Aus Sparern sollen früher Kapitalmarktanleger werden, aus dem traditionellen Sparbuch soll zumindest teilweise ein Wertpapierdepot werden.

Genau an diesem Anspruch muss sich die Konstruktion der Frühstartrente messen lassen.

Denn zwischen dem politischen Leitbild einer möglichst breiten Kapitalmarktbeteiligung und der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes bleiben Spannungen. Sie beginnen bereits bei der Frage, welche Kinder überhaupt von der staatlichen Förderung profitieren.

„Alle Kinder“ – aber der Einstieg beginnt mit Jahrgang 2020

Die Frühstartrente startet nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 wird die Förderung rückwirkend für 2026 gewährt. Anschließend wächst das System jahrgangsweise weiter. Kinder, die vor 2020 geboren wurden, können entsprechende private Vorsorgeverträge besitzen oder abschließen, erhalten nach der vorgesehenen Regelung aber keine Frühstartrentenförderung.

Klingbeils Aussage, alle Kinder sollten profitieren, beschreibt damit das langfristige Ziel des Systems, nicht dessen vollständige Reichweite zum Start.

Ökonomisch ist diese Einschränkung erheblich. Ein 2020 geborenes Kind kann über zwölf Förderjahre insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen erhalten. Ein 2019 geborenes Kind erhält aus der Frühstartrente keine Förderung. Der Unterschied entsteht nicht durch Einkommen, Vermögen oder Sparverhalten der Eltern, sondern allein durch die gesetzliche Startgrenze.

Die Bundesregierung hat dafür einen nachvollziehbaren fiskalischen und systematischen Grund: Die Förderung soll über einen langen Anlagezeitraum erfolgen, während das System schrittweise aufgebaut wird. Entsprechend steigen auch die staatlichen Ausgaben nur nach und nach. Für 2027 werden 198 Millionen Euro veranschlagt, bis 2030 sollen es 411 Millionen Euro sein.

Damit wird aber sichtbar, dass die Frühstartrente zunächst kein universelles Kinderförderprogramm ist, sondern ein Kohortenmodell, das erst über Jahre in seine volle Reichweite hineinwächst.

Das hat auch Konsequenzen für den Markt. Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften und Vermittler bekommen nicht auf einen Schlag Zugang zu mehreren Millionen potenziellen Verträgen. Das Volumen wächst Jahr für Jahr. Für Anbieter stellt sich deshalb die Frage, ob sich Investitionen in technische Infrastruktur, Administration und Beratung bereits in der Anlaufphase rechnen.

Das „digitale Familiensparbuch“ ist bewusst kein Sparbuch

Klingbeils Begriff vom „digitalen Familiensparbuch“ beschreibt den politischen Vermittlungsansatz, ökonomisch führt er allerdings in eine andere Richtung.

Ein Sparbuch steht für nominelle Stabilität, geringe Schwankungen und eine unmittelbar nachvollziehbare Verzinsung. Die Frühstartrente soll dagegen Kapitalmarktrisiken bewusst zulassen. Ihr langfristiger Vorteil soll gerade daraus entstehen, dass junge Menschen einen sehr langen Anlagehorizont haben und deshalb kurzfristige Kursschwankungen besser verkraften können.

Der Finanzminister formuliert damit einen kulturellen Umbau: Das Sparbuch soll nicht abgeschafft, die deutsche Spartradition aber um Sparpläne und Depots ergänzt werden.

Das ist strukturell der interessanteste Anspruch des Gesetzes. Der Staat subventioniert nicht lediglich Sparen. Er lenkt einen Teil des Sparens gezielt in Richtung Kapitalmarkt.

Damit verändert sich auch der Maßstab für den Erfolg der Frühstartrente. Entscheidend ist nicht allein, wie viele staatliche Euro investiert werden. Relevant wird, ob Familien anschließend zusätzlich eigenes Kapital einzahlen und ob junge Erwachsene nach dem 18. Geburtstag aus eigener Entscheidung weitersparen.

Finanzbildung wird zur zweiten Säule

Klingbeil verbindet die Frühstartrente ausdrücklich mit der geplanten Finanzbildungsstrategie. Das ist folgerichtig, denn ein staatlich finanziertes Depot allein erzeugt noch keine Finanzkompetenz.

Genau hier entsteht jedoch ein weiterer Zielkonflikt des Gesetzentwurfs.

Die Bundesregierung setzt bei der Frühstartrente bewusst auf Standardisierung. Gefördert werden zertifizierte Standarddepots. Die Anlagearchitektur ist stärker vorgegeben, die Kosten werden begrenzt und der Abschluss soll möglichst einfach funktionieren.

Das senkt Zugangshürden und reduziert das Risiko, dass ein erheblicher Teil der kleinen staatlichen Förderung durch Kosten aufgezehrt wird.

Je stärker die Anlageentscheidung standardisiert wird, desto weniger müssen Eltern und Kinder allerdings selbst entscheiden. Die Frühstartrente soll damit gleichzeitig Kapitalmarkterfahrung ermöglichen und die dafür notwendigen Anlageentscheidungen möglichst einfach halten.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge setzt genau hier mit seiner aktuellen Kritik an. Es fordert zusätzlich individuelle Altersvorsorgedepots. Familien und Heranwachsende sollten unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und Erfahrungen mit Rendite und Risiko sammeln können.

Dahinter stehen zwei unterschiedliche Vorstellungen von Finanzbildung: Lernen durch möglichst unkomplizierte Teilnahme oder Lernen durch eigene Entscheidungen.

Für die von Klingbeil angekündigte Finanzbildungsstrategie wird diese Unterscheidung wichtig. Soll sie lediglich Wissen über Kapitalmarktprodukte vermitteln, kann die Frühstartrente weitgehend standardisiert bleiben. Soll sie dagegen Anleger befähigen, später selbst Risiko, Rendite und Kosten abzuwägen, muss der Übergang vom standardisierten Kinderdepot zur eigenständigen Anlageentscheidung organisiert werden.

Die Bundesbank soll Passivität auffangen

Auch Klingbeils Hinweis auf die Bundesbank verdeutlicht die Konstruktion des Gesetzes. Die staatliche Auffanglösung soll gerade dort greifen, wo Eltern nicht selbst tätig werden.

Das löst ein zentrales Problem jeder freiwilligen Förderung. Würde die Frühstartrente ausschließlich davon abhängen, dass Eltern aktiv einen Vertrag auswählen und eröffnen, könnten gerade Kinder aus Haushalten mit geringer Finanzbildung oder wenig Beschäftigung mit Geldanlage seltener erreicht werden.

Die Bundesbanklösung soll deshalb verhindern, dass elterliche Passivität zum Verlust der Förderung führt.

Ordnungspolitisch entsteht daraus jedoch eine neue Rolle des Staates. Er finanziert nicht nur die Förderung und reguliert die zugelassenen Produkte. Für passive Teilnehmer organisiert er auch die Kapitalanlage.

Genau dagegen richtet sich Kritik aus Teilen der Finanzwirtschaft. Der BVI stellt die staatliche Auffanglösung grundsätzlich infrage. Das DIA fordert ein offenes Auswahlverfahren, an dem sich auch private Anbieter beteiligen können.

Der Konflikt ist damit präzise umrissen: Je stärker das System automatisch funktioniert, desto zuverlässiger erreicht die Förderung auch Kinder aus passiven Haushalten. Je umfassender der Staat diese automatische Lösung selbst organisiert, desto stärker tritt er neben private Anbieter.

Klingbeils „digitales Familiensparbuch“ ist deshalb nicht nur ein Kommunikationsbild. Es beschreibt einen institutionellen Anspruch: Der Staat will einen kapitalgedeckten Einstieg gewährleisten, selbst wenn die Familie keine eigene Entscheidung trifft.

Der Erfolg entscheidet sich nicht an zehn Euro

Mit der ersten Lesung wird deutlicher, was die Frühstartrente politisch leisten soll. Sie ist weniger ein Instrument gegen eine konkrete Rentenlücke als der Versuch, Sparverhalten über Generationen zu verändern.

Klingbeils Formel vom Übergang von der Sparbuch- zur Sparplan- und Depotkultur bringt diesen Anspruch auf den Punkt.

Damit steigen allerdings auch die Anforderungen an das Gesetz. Ein Programm, das Kapitalmarktkultur fördern soll, muss mehr leisten, als staatliches Geld automatisch anzulegen. Es muss private Anschlussentscheidungen auslösen.

Dafür werden später andere Kennzahlen wichtiger sein als die Zahl eröffneter Depots: Wie viele Eltern zahlen zusätzlich ein? Wie viele junge Erwachsene führen die Verträge nach dem 18. Geburtstag weiter? Wie viele Anbieter treten tatsächlich in den Markt ein? Welche Kosten entstehen? Und wie viele Kinder verbleiben dauerhaft in der staatlichen Auffanglösung?

Auch die Jahrgangsgrenze wird politisch erklärungsbedürftig bleiben. Der Anspruch, dass alle Kinder profitieren sollen, trifft zum Start auf ein System, das ältere Jahrgänge bewusst nicht mehr einbezieht.

Die Frühstartrente ist damit ein Experiment mit langfristiger Wirkung: Der Staat finanziert den ersten Schritt vom Sparbuch zum Depot, standardisiert den Einstieg und übernimmt ihn notfalls selbst. Ob daraus tatsächlich eine neue Anlagekultur entsteht, entscheidet sich aber erst dort, wo die staatlichen zehn Euro aufhören und private Entscheidungen beginnen.

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