Recht auf Vergessenwerden: Bundesrat fordert Reform bei Versicherungen

Veröffentlichung: 17.10.2026, 17:10 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Eine überstandene Krebserkrankung kann den Zugang zu Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen noch Jahre später erschweren. Der Bundesrat fordert deshalb ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie lange darf eine frühere Erkrankung die versicherungsmathematische Risikobewertung bestimmen?

(PDF)
Eine überstandene Krebserkrankung kann den Weg zurück in ein aktives Leben ermöglichen. Beim Abschluss einer Versicherung kann die frühere Diagnose dennoch Jahre später eine Rolle spielen. Der Bundesrat fordert deshalb ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden.Eine überstandene Krebserkrankung kann den Weg zurück in ein aktives Leben ermöglichen. Beim Abschluss einer Versicherung kann die frühere Diagnose dennoch Jahre später eine Rolle spielen. Der Bundesrat fordert deshalb ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden.Experten/KI

Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, ist medizinisch möglicherweise längst geheilt. Versicherungsrechtlich kann die Diagnose dennoch von Bedeutung bleiben. Gerade beim Abschluss einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung können zurückliegende Erkrankungen zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung des Antrags führen. Der Bundesrat will diese Benachteiligungen begrenzen und hat am 16. Oktober 2026 eine Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden zu schaffen.

Nach dem Willen der Länder sollen frühere Krebserkrankungen nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen bei bestimmten Vertragsabschlüssen nicht mehr offengelegt werden müssen. Die Initiative geht auf Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen zurück und betrifft neben Versicherungen auch Kreditverträge und Adoptionsverfahren.

Wenn medizinische Heilung und Risikoprüfung auseinanderfallen

Hinter der Forderung steht ein Konflikt, der sich mit dem medizinischen Fortschritt zunehmend verschärft. Während sich die Heilungschancen zahlreicher Krebserkrankungen verbessert haben, bleibt die frühere Diagnose für Versicherer ein Bestandteil der individuellen Risikobewertung.

Dabei ist zwischen medizinischer Heilung und versicherungsmathematischem Risiko zu unterscheiden. Eine erfolgreich abgeschlossene Behandlung bedeutet nicht bei jeder Krebsart, dass langfristig keinerlei erhöhtes Erkrankungs- oder Sterberisiko mehr besteht. Umgekehrt kann die fortdauernde Berücksichtigung einer Diagnose auch dann zu Nachteilen führen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse längst keine relevante Risikoerhöhung mehr erkennen lassen.

Genau an dieser Stelle setzt die Bundesratsinitiative an. Künftig sollen der aktuelle Stand der onkologischen Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfallwahrscheinlichkeiten und langfristige Überlebensraten darüber entscheiden, wann eine frühere Erkrankung rechtlich nicht mehr berücksichtigt werden darf.

Was sich für Lebens- und Krankenversicherer ändern würde

Für die Versicherungswirtschaft hätte eine solche Regelung unmittelbare Konsequenzen. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, individuelle Risiken einzuschätzen und auf dieser Grundlage über Annahme, Beitragshöhe oder mögliche Leistungsausschlüsse zu entscheiden. Werden bestimmte Vorerkrankungen nach gesetzlich definierten Fristen von dieser Prüfung ausgenommen, verändert sich damit auch die Grundlage der Risikokalkulation.

Aus Sicht der Versicherer stellt sich insbesondere die Frage, wie Risiken künftig verteilt werden, die bei der individuellen Prämienberechnung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verweist in der aktuellen Debatte darauf, dass eine solche Begrenzung der Risikoprüfung Auswirkungen auf die Beiträge anderer Versicherter haben könne.

Dem steht die Frage gegenüber, ob Menschen dauerhaft finanzielle Nachteile tragen sollen, obwohl ihre Erkrankung medizinisch als überwunden gilt. Die politische Entscheidung betrifft damit nicht nur den Umgang mit Gesundheitsdaten, sondern ebenso das Verhältnis zwischen individueller Risikogerechtigkeit und kollektivem Risikoausgleich.

Andere europäische Länder kennen bereits Fristen

Deutschland würde mit einer gesetzlichen Neuregelung kein grundsätzlich neues Konzept entwickeln. In mehreren europäischen Staaten, darunter Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal, bestehen bereits Regelungen zum Recht auf Vergessenwerden.

Diese sehen unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass frühere Krebserkrankungen nach festgelegten Zeiträumen nicht mehr angegeben werden müssen. Je nach Land und Regelungsbereich gelten unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen. Häufig werden Zeiträume von zehn Jahren beziehungsweise kürzere Fristen bei Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter herangezogen.

Der Bundesrat fordert für Deutschland allerdings keine pauschale Übernahme bestehender Modelle, sondern eine gesetzliche Regelung, deren Fristen sich an medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

Gesundheitsfragen bleiben vorerst verbindlich

Für Versicherungsvermittler und Antragsteller ändert sich durch die Entschließung zunächst nichts. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz müssen Antragsteller die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.

Bereits heute beziehen sich Gesundheitsfragen häufig auf bestimmte zurückliegende Zeiträume. Ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden würde darüber hinaus verbindlich festlegen können, wann bestimmte überwundene Erkrankungen unabhängig von der konkreten Fragestellung nicht mehr offengelegt werden müssen.

Offen bleibt, welche Versicherungsarten eine Neuregelung erfassen würde, wie die Fristen ausgestaltet werden und welche Anforderungen an den Umgang mit bereits gespeicherten Gesundheitsdaten gelten sollen.

Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Forderung der Länder aufgreift. Der Bundesratsbeschluss selbst schafft noch keinen Rechtsanspruch. Er eröffnet allerdings eine Debatte, die über den Umgang mit früheren Krebserkrankungen hinausreicht: Welche medizinischen Informationen darf ein Versicherer zur Risikobewertung heranziehen, und ab welchem Zeitpunkt verliert eine überstandene Erkrankung ihre rechtliche Bedeutung?

Quellen: Bundesrat, Beschluss vom 16. Oktober 2026; Deutschlandfunk, 16. Oktober 2026; § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Dr. Jürgen Birnbaum, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung.Dr. Jürgen Birnbaum, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung.ALH-Group
Beratung

BU-Risikoprüfung: Sieben von zehn Entscheidungen fallen sofort

Die Digitalisierung der Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt weiter an Tempo. Mit ihrer Lösung „e-Risiko" ermöglicht die Alte Leipziger bereits heute in vielen Fällen eine abschließende Risikoeinschätzung während des Beratungsgesprächs. Das verkürzt die Antragsstrecke und reduziert Rückfragen.
Mit der Einführung des Bürgergeldes entfiel die frühere sozialrechtliche Bedeutung vieler Verwertungsausschlüsse in Lebensversicherungen. Dadurch können sich für Versicherungsnehmer neue Möglichkeiten bei Kündigung und Auszahlung bestehender Verträge ergeben.Mit der Einführung des Bürgergeldes entfiel die frühere sozialrechtliche Bedeutung vieler Verwertungsausschlüsse in Lebensversicherungen. Dadurch können sich für Versicherungsnehmer neue Möglichkeiten bei Kündigung und Auszahlung bestehender Verträge ergeben.Redaktion experten.de / KI-generiert
Recht

Als Altersvorsorge geschützt – aber trotzdem kündbar? Was sich durch das Bürgergeld geändert hat

Eine Versicherungsnehmerin wollte ihre Lebensversicherung nach mehr als 35 Jahren kündigen und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Der Versicherer verweigerte dies mit Verweis auf einen vor Jahren vereinbarten Verwertungsausschluss. Die Versicherungsombudsfrau kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Der Fall zeigt, welche Folgen Gesetzesänderungen für lang bestehende Lebensversicherungen haben können.
Eine neue KI-Lösung soll Gesundheitsdaten aus Arztberichten, PDFs und Freitexten automatisch strukturieren und für Risikovoranfragen in der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung aufbereiten.Eine neue KI-Lösung soll Gesundheitsdaten aus Arztberichten, PDFs und Freitexten automatisch strukturieren und für Risikovoranfragen in der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung aufbereiten.Redaktion experten.de / KI-generiert
Tools

KI soll Risikovoranfragen in der BU automatisieren

Unstrukturierte Arztberichte, PDF-Anhänge und aufwendige Gesundheitsangaben machen Risikovoranfragen in der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung zu einem der arbeitsintensivsten Prozesse der Branche. Eine neue KI-Lösung von vers.diagnose soll diesen Aufwand deutlich reduzieren und Voranfragen künftig automatisiert für die Risikoprüfung aufbereiten.
adobe.stock
Gesundheitsvorsorge

Zeit für einen Wechsel in die PKV

Steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitigen Leistungskürzungen treiben die Diskus- sion um die private Vollversicherung an. Doch gerade im Antragsprozess entscheidet sich, wer sich privat krankenver- sichern kann. Die INTER Krankenversicherung setzt dabei bewusst nicht nur auf die digitale Automatisierung, sondern kombiniert auch effiziente Prozesse mit dem Know-how erfahrener Underwriter*innen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht