Altersvorsorge: Widerstand gegen beratungsfreie Standarddepots wächst
Beim Altersvorsorgedepot und bei der Frühstartrente setzt der Gesetzgeber auch auf standardisierte Lösungen. Aus dem Vermittlermarkt wächst der Widerstand gegen den damit verbundenen Beratungsverzicht. Nach dem BVK melden sich nun BCA und VOTUM zu Wort – und stellen eine grundsätzliche Frage: Wird Altersvorsorge durch Standardisierung tatsächlich einfacher?
Zwei Reformen – derselbe Streitpunkt
Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist bereits beschlossen; neben unterschiedlichen Risikovarianten sind auch standardisierte Lösungen vorgesehen.
Die BCA sieht darin keinen Grund für einen sinkenden Beratungsbedarf. Im aktuellen „Altersvorsorge Radar“ bündelt der Maklerpool Einschätzungen von ODDO BHF Asset Management, HdB Haus der Berater und der Bayerischen. Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte kommen die drei Unternehmen zu einem gemeinsamen Ergebnis: Standardisierte Lösungen ersetzten die Beratung nicht.
„Mehr Auswahl führt nicht automatisch zu besseren Entscheidungen“, sagt Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG. Durch das Altersvorsorgedepot werde die Vorsorge kapitalmarktnäher, digitaler und vielfältiger. Damit stiegen nach seiner Einschätzung gerade die Anforderungen an Einordnung und Beratung.
BCA: Produktvergleich allein reicht nicht
Dabei argumentiert die BCA nicht ausschließlich mit der Auswahl einzelner Produkte. Beratung müsse Kapitalmarktrisiken, Förderung, Kosten und Auszahlungsoptionen ebenso berücksichtigen wie bereits vorhandene Vorsorgebausteine.
ODDO BHF Asset Management betont digitale Beratungs- und Abschlussstrecken sowie Vergleichs- und Wechselservices. HdB Haus der Berater stellt Ansprache, Analyse und Dokumentation heraus. Die Bayerische verweist auf die Verbindung von Qualifizierung, verständlichen Beratungskonzepten und digitalen Werkzeugen. Damit verschiebt sich die Argumentation: Digitalisierung soll Standardprozesse vereinfachen, nicht die individuelle Einordnung ersetzen.
VOTUM überträgt die Debatte auf die Frühstartrente
Noch unmittelbarer wird der Konflikt bei der Frühstartrente. Der Gesetzentwurf sieht für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro vor. Die Förderung soll in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen; kommt kein Vertrag zustande, ist eine kollektive Anlage durch den Bund vorgesehen. Auch private Zuzahlungen sind möglich. Genau an dieser Stelle setzt VOTUM an. „Gerade weil Finanzbildung das erklärte Ziel ist, greift ein rein beratungsfreies Modell zu kurz“, erklärt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes. Ein Depot, das sich ohne Gespräch fülle, vermittle noch kein Verständnis für Geld, Risiko und Vorsorge.
Interessant ist dabei, dass VOTUM zwischen staatlicher Förderung und privaten Einzahlungen unterscheidet. Für die monatlichen zehn Euro des Staates hält der Verband ein schlankes, beratungsfreies Standardprodukt grundsätzlich für vertretbar. Anders bewertet er zusätzliche regelmäßige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern.
Wenn Altersvorsorge mit Absicherung konkurriert
Hier bringt VOTUM einen Punkt hinein, der über die reine Produktberatung hinausgeht: Was passiert, wenn zusätzliches Geld zwar langfristig für das Kind angelegt wird, im Familienhaushalt aber gleichzeitig wichtigere Absicherungslücken bestehen?
Der Verband konstruiert dafür das Beispiel eines 35-jährigen Elektrikers mit sechsjähriger Tochter, aber ohne Berufsunfähigkeitsversicherung. Stehen monatlich 100 Euro zur Verfügung, könne die entscheidende Beratungsfrage lauten, ob dieses Geld zusätzlich in die Altersvorsorge des Kindes oder zunächst in die Absicherung der Arbeitskraft des Familienernährers fließen sollte.
Das Beispiel ist interessengeleitet – VOTUM vertritt Finanz- und Versicherungsvermittler. Es macht aber sichtbar, worum sich der Streit inzwischen dreht: Soll Beratung nur das einzelne geförderte Produkt betrachten oder die finanzielle Gesamtsituation eines Haushalts?
Kritik kommt inzwischen aus mehreren Teilen des Vermittlermarktes
VOTUM steht mit dieser Position nicht allein. Bereits der BVK hatte beim Frühstartrenten-Entwurf insbesondere die Konzentration auf Standarddepots und die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung kritisiert. Diese Position ist auch im Lobbyregister des Bundestages dokumentiert.
Damit zeichnet sich rund um die beiden Altersvorsorgereformen eine grundsätzlichere Auseinandersetzung ab. Standardisierung soll Kosten reduzieren und den Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge erleichtern. Vermittlerverbände und Marktteilnehmer halten dagegen, dass eine größere Kapitalmarktnähe, zusätzliche Wahlmöglichkeiten und private Zuzahlungen gerade neue Entscheidungen erzeugen, die eingeordnet werden müssen.
Der Konflikt dürfte deshalb nicht bei der Frage enden, ob Beratung angeboten werden kann. Entscheidend wird auch sein, wie sie innerhalb stark kostenbegrenzter Standardprodukte vergütet werden kann.
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