70 Prozent Nettoersatzquote: Aktuare fordern grundlegenden Umbau der bAV
Siebzig Prozent des letzten Nettolohns sollen im Alter zur Verfügung stehen. Mit der gesetzlichen Rente allein ist dieses Niveau nach Berechnungen des IVS nicht erreichbar. Die Aktuare verlangen deshalb deutlich mehr Verbindlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung – und stellen dabei auch bisherige Haftungs- und Garantieprinzipien infrage.
Eine Nettoersatzquote von 70 Prozent im Alter lässt sich nach Einschätzung des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) nur erreichen, wenn die betriebliche und private Altersversorgung erheblich stärker zum Alterseinkommen beitragen.
Das IVS beziffert das derzeitige Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Bruttolohn auf 48 Prozent vor beziehungsweise rund 56 Prozent nach Steuern. Bis zu einer Nettoersatzquote von 70 Prozent verbleibe damit eine Lücke von etwa 14 Prozentpunkten, die aus der zweiten und dritten Säule geschlossen werden müsse.
„Die 70 Prozent sind ein anspruchsvolles, aber sinnvolles Ziel. Klar ist aber: Mit der gesetzlichen Rente allein kann dieses Ziel nicht erreicht werden“, sagt Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS. Der betrieblichen Altersversorgung komme deshalb eine zentrale Rolle zu.
Auto-Enrolment soll bAV zur Regel machen
Um deren Verbreitung zu erhöhen, schlägt das IVS einen weitreichenden Systemwechsel vor. Arbeitnehmer sollen grundsätzlich automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen werden. Wer nicht teilnehmen möchte, müsste sich aktiv dagegen entscheiden.
Das Auto-Enrolment mit Opt-out soll nach Vorstellung des Instituts für alle Arbeitnehmer gelten. Das IVS argumentiert, dass rein freiwillige Angebote keine flächendeckende Verbreitung erreichen und durch die automatische Einbeziehung insbesondere Zugangshürden für Geringverdiener sinken könnten.
Weniger Haftung für Arbeitgeber
Noch weiter reicht ein zweiter Vorschlag. Zusageformen ohne Einstandspflicht sollen nach Vorstellung des IVS künftig sämtlichen Arbeitgebern offenstehen und nicht an die Zugangsvoraussetzungen des Sozialpartnermodells gebunden bleiben. Bislang ist die reine Beitragszusage an tarifvertragliche beziehungsweise sozialpartnerschaftliche Voraussetzungen geknüpft. Das IVS sieht insbesondere die mit traditionellen Leistungszusagen verbundenen Risiken als Hindernis für kleinere und mittlere Unternehmen.
Die stellvertretende IVS-Vorsitzende Christiane Grabinski bringt dabei auch die Direktversicherung ins Spiel: „Warum soll das nicht auch für die Direktversicherung gelten?“ Wenn das Ziel einer Nettoersatzquote von 70 Prozent ernst genommen werde, brauche es einen Paradigmenwechsel, bei dem die Zusage des Beitrags in den Vordergrund rücke.
Darüber hinaus fordert das Institut niedrigere Garantien auch bei klassischen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Dadurch sollen langfristige Kapitalmarktchancen stärker genutzt werden können – auch während des Rentenbezugs.
Schweden als Vorbild – aber nicht als Blaupause
Auch bei einer gesetzlichen Kapitalrente plädiert das IVS für einen stärkeren Kapitalmarktbezug. Anders als bei klassischen Ansparmodellen soll dieser nicht mit dem Renteneintritt enden.
Als Anschauungsbeispiel dient die schwedische Prämienrente. Dort wählen nach den IVS-Unterlagen rund 80 Prozent eine fondsgebundene Rente ohne garantiertes Mindestniveau; etwa 20 Prozent entscheiden sich für eine traditionelle Variante mit einer garantierten Mindestleistung.
Interessant findet das Institut unter anderem den hohen Aktienanteil während der Rentenphase, die fortgesetzte Umschichtung über den Renteneintritt hinaus und die Berücksichtigung der Inflation. Gleichzeitig warnt es vor einer direkten Übertragung des schwedischen Systems. Dort werden Kapitalmarktschwankungen weitgehend individuell getragen; planmäßige kollektive Kapitalpuffer zur Glättung fehlen nach Darstellung des IVS.
Dr. Friedemann Lucius, stellvertretender Vorsitzender des IVS, plädiert deshalb für einen Mittelweg: Kapitalmarktchancen sollen auch während des Ruhestands genutzt, Schwankungen aber über kollektive Puffer gedämpft werden. „Stabilität hat einen Preis. Je stärker Schwankungen gedämpft oder sogar ausgeschlossen werden, desto geringer fallen auf lange Sicht die zu erwartenden Rentenzahlungen aus.“
Zielrente als „deutsche Lösung“
Als mögliche Alternative verweist das IVS auf die Zielrente aus der reinen Beitragszusage. Sie verbindet eine chancenorientierte kollektive Kapitalanlage auch in der Rentenphase mit schwankenden lebenslangen Leistungen und der Möglichkeit, Kapitalmarkt- und biometrische Schwankungen durch kollektive Puffer abzufedern.
Die regulatorischen Grundlagen dafür seien bereits vorhanden. Einen wesentlichen Unterschied zum bestehenden Modell schlägt das IVS allerdings vor: Für die Verrentung soll die erwartete Realrendite statt der Nominalrendite angesetzt werden. Damit könnten Renten langfristig steigen und Kaufkraftverluste zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Gerade dieser Punkt ist aus Sicht des Instituts entscheidend. Eine heute ausgewiesene nominale Rente von 1.000 Euro hätte bei zwei Prozent jährlicher Inflation nach 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund 552 Euro. Die angestrebte Nettoersatzquote müsse deshalb langfristig in realen Größen betrachtet werden.
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