BVK begrüßt bAV-Reform – und fordert stärkere Einbindung der Vermittler

Veröffentlichung: 11.08.2025, 12:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Der BVK sieht im Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wichtige Reformimpulse. Gleichzeitig warnt der Verband davor, Versicherungsvermittler bei der Umsetzung außen vor zu lassen – und fordert gesetzliche Beratungspflichten.

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Der BVK sieht im Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wichtige Reformimpulse.Der BVK sieht im Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wichtige Reformimpulse.DALL-E

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) bewertet die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Pläne für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) positiv. Angesichts des demografischen Wandels sieht der Verband in den Maßnahmen einen wichtigen Schritt, um die bAV nachhaltig auszubauen und breiter in der Arbeitswelt zu verankern.

Gezielte Verbesserungen für Beschäftigte

Nach Ansicht des BVK bieten die vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen, die Erweiterung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Opting-Out-Systemen auch für nicht tarifgebundene Unternehmen neue Möglichkeiten, insbesondere Beschäftigte mit mittleren und niedrigeren Einkommen besser abzusichern. Diese Maßnahmen könnten helfen, bestehende Versorgungslücken zu schließen und die betriebliche Altersversorgung für mehr Arbeitnehmer attraktiv zu machen.

Beratung als Schlüsselfaktor

Gleichzeitig warnt der BVK vor einer Schwächung der Rolle der Versicherungsvermittler. Ohne qualifizierte, verständliche und neutrale Beratung bestehe die Gefahr von Fehlentscheidungen – vor allem bei Beschäftigten mit geringem Einkommen oder kurzer Betriebszugehörigkeit. Der Verband fordert daher eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht bei der Einführung von Opting-Out-Modellen sowie die aktive Einbindung von Vermittlern in die Umsetzung des Sozialpartnermodells. Auch bei Wahlmöglichkeiten wie Kapital- oder Ratenzahlung sei eine rechtssichere Beratungsfunktion erforderlich.

Versorgungskontinuität bei Unterbrechungen

Positiv hebt der BVK die geplante Neuregelung zur Fortführung von Direktversicherungen nach Beschäftigungsunterbrechungen hervor. Diese Maßnahme stärke die Kontinuität der Altersversorgung und komme insbesondere Arbeitnehmern mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zugute. Für Vermittler ergebe sich daraus ein klarer Beratungsauftrag, der von Beginn an in die Umsetzung einzubeziehen sei.
Der BVK erklärt sich bereit, die Reform gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten. Eine nachhaltige Stärkung der bAV sei nur durch ein Zusammenspiel aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung möglich.

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