Direktversicherung statt Sozialpartnermodell: BDV zweifelt an Reformwirkung

Die Bundesregierung will mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung im Mittelstand attraktiver machen. Doch der Bund Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht den Entwurf kritisch. Vor allem für kleinere Unternehmen greift er aus Sicht des Verbands ins Leere – und könnte sogar zu zusätzlicher Gängelung führen. Welche Rolle dabei die Gewerkschaften spielen und warum die Direktversicherung für KMU der eigentliche Königsweg bleibt, zeigt ein genauer Blick auf die Pläne.

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Die Bundesregierung will mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung im Mittelstand attraktiver machen. Doch der Bund Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht den Entwurf kritisch.Die Bundesregierung will mit einem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung im Mittelstand attraktiver machen. Doch der Bund Deutscher Vermögensberater (BDV) sieht den Entwurf kritisch.DALL-E

Der Bund Deutscher Vermögensberater (BDV) hat den Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz kommentiert. Ziel der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verbessern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der BDV erkennt zwar die Intention an und begrüßt Verbesserungen beim Sozialpartnermodell – insbesondere die Erhöhung und Dynamisierung der Förderbeiträge für Geringverdiener.

Allerdings bleibt die zentrale Frage, ob dieses Modell überhaupt für KMU relevant ist. „Vor allem bei den kleineren KMU sind Leistungszusagen selten. Wenn sie eine bAV anbieten, dann fast immer die Direktversicherung. Bei dieser wird aber ohnehin ein fester Beitrag gezahlt, und abgesehen von der Subsidiärhaftung liegt das Leistungsrisiko außerhalb des Unternehmens, meistens bei einem Lebensversicherer. Die beabsichtigten Verbesserungen des Sozialpartnermodells gehen deshalb mit diesem ins Leere, wenn der Mittelstand im Fokus steht“, so BDV-Vorsitzender Dr. Helge Lach.

Auch die geplante Öffnung des Modells für nicht tarifgebundene Unternehmen bewertet der Verband kritisch. Denn diese benötigen die Zustimmung der Gewerkschaften und müssten sich an den Kosten der Tarifpartner beteiligen. „Wir gehen nicht davon aus, dass es bei KMU ohne bAV etwa einen Run auf das überarbeitete Sozialpartnermodell geben wird. Es ist doch absehbar, welche Intention eine Gewerkschaft haben wird, wenn entsprechende Gesuche auf Genehmigung eingereicht werden. Welches Unternehmen will sich dem aussetzen?“, so Lach.

Die Ursachen für die geringe bAV-Durchdringung im Mittelstand seien vielfältig: hohe Mitarbeiterfluktuation, schwankende Umsätze, wirtschaftliche Unsicherheiten und vor allem die große Komplexität der bAV. „bAV-Lösungen bei KMU kommen nahezu immer nur dann zustande, wenn dem Unternehmen ein kompetenter bAV-Berater und -Vermittler zur Seite steht. Der Gesetzentwurf enthält hierzu absolut nichts“, kritisiert Lach.

Am Ende bleibe fraglich, ob die Reform tatsächlich die Verbreitung der bAV im Mittelstand ankurbeln soll oder eher Druck auf nicht tarifgebundene Unternehmen ausübt. Lach zieht einen klaren Vergleich: „Aus unserer Sicht reiht sich das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz nahtlos ein in den Versuch der Regierung, nur denjenigen Unternehmen Vorteile zu gewähren, die sich dem Tarif unterwerfen. Das zeigt bereits das Tariftreuegesetz, nach dem nur diese Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten können. Was sollen dazu zum Beispiel Start-Ups sagen, die händeringend auf Aufträge angewiesen wären, sich aber in den ersten Jahren Tarifgehälter nicht leisten können?“

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