Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) hat im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs die zügige Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II (BRSG II) gefordert. „Das BRSG II enthält wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung und sollte jetzt zeitnah und ohne erneute Diskussionen in Kraft treten“, erklärte IVS-Vorsitzender Stefan Oecking.
Doch für das IVS reicht das BRSG II allein nicht aus. Die Politik müsse nachlegen, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) von unnötigen Restriktionen zu befreien und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Im Gespräch stellte das IVS konkrete Vorschläge für ein mögliches „Betriebsrentenstärkungsgesetz III“ vor.
Garantieniveau bei der BZML flexibilisieren
Ein Schwerpunkt betrifft die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). Die Garantie des vollen Beitragserhalts erweise sich laut IVS als Renditekiller. Sie zwinge zu einer vorsichtigen Kapitalanlage mit niedrigen Erträgen und könne den realen Kaufkraftverlust durch Inflation nicht ausgleichen. Das IVS schlägt deshalb vor, die gesetzliche Mindestgarantie auf 60 Prozent der eingezahlten Beiträge abzusenken. So könnten Garantien mit einer sachwertorientierten Anlage kombiniert und langfristig höhere Renditen erzielt werden, ohne auf einen Basisschutz zu verzichten.
Moderne Gestaltung der Rentenphase
Auch die Rentenphase müsse attraktiver werden. Nach geltendem Recht starten Direktversicherungen und Pensionskassen mit einer lebenslang garantierten Rente. Überschussanteile dürfen lediglich zur stufenweisen Erhöhung dieser garantierten Rente eingesetzt werden. Das führe zu niedrigen Startrenten und begrenzten Renditechancen.
Das IVS fordert stattdessen einen flexibleren Ansatz. Möglich werden sollte ein „Schieberegler“-Modell, bei dem eine garantierte Basisrente mit einem kapitalmarktabhängigen Renditebaustein kombiniert wird. Je nach Risikoneigung könnten Versicherte so zwischen Sicherheit und Rendite abwägen.
Für das IVS steht fest: Auch nach dem BRSG II bleibt Handlungsbedarf. „Wir brauchen eine betriebliche Altersversorgung, die auch in der Rentenbezugsphase höhere Renditechancen bietet, und das nicht nur im Sozialpartnermodell, sondern in der Breite“, betonte Oecking. Dafür seien neue rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.
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