Pauschaldotierte Unterstützungskassen galten lange als Wachstumstreiber der betrieblichen Altersversorgung. Doch die schwache Konjunktur bremst das Neugeschäft spürbar. Der U-Kassenverband sieht nun die Politik in der Pflicht – und formuliert konkrete Reformforderungen.
Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e. V. (pdUK) blickt mit gemischten Ergebnissen auf das Jahr 2025. Nach Angaben des Verbands hat sich das Neugeschäft im versicherungsfreien Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskassen deutlich verlangsamt. Der Zuwachs lag bezogen auf den Bestand unter zehn Prozent, nachdem in den Vorjahren regelmäßig Wachstumsraten von rund zwanzig Prozent erreicht worden waren.
Als Hauptursache nennt der Verband die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage. Der Vorstandsvorsitzende Manfred Baier sieht insbesondere im Mittelstand Zurückhaltung: „Gerade im Mittelstand, der klassischen Klientel der U-Kassen, konzentrieren sich die Unternehmen auf Bestandssicherung. Versorgungswerke für die eigene Belegschaft stehen da erstmal weiter hinten an. Die Wenigsten erkennen in dieser Situation die Auswirkungen der U-Kasse als Innenfinanzierungsinstrument und als Mittel im Kampf gegen den Fachkräftemangel.“
Rund 15.000 Unternehmen nutzen firmeneigene Versorgungswerke
Nach Schätzungen des Verbands haben in den vergangenen zehn Jahren knapp 15.000 Unternehmen in Deutschland ein firmeneigenes Versorgungswerk auf Basis pauschaldotierter Unterstützungskassen eingerichtet. Das gesamte Versorgungsvolumen beläuft sich laut pdUK-Hochrechnungen auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag. Bundesweit sind rund zweihundert spezialisierte Beratungsunternehmen mit knapp eintausend angebundenen Beratern in diesem Marktsegment aktiv.
Ein zentrales Merkmal der pauschaldotierten Unterstützungskasse besteht darin, dass die Beiträge – anders als bei versicherungsförmigen bAV-Durchführungswegen – überwiegend im Unternehmen investiert oder zwischenzeitlich kostengünstig am Kapitalmarkt angelegt werden, häufig über börsengehandelte Indexfonds. Dadurch ergeben sich sowohl finanzielle Spielräume für Arbeitgeber als auch Verzinsungsvorteile für Arbeitnehmer.
Gesetzliche Rahmenbedingungen gelten als nicht mehr zeitgemäß
Aus Sicht des Verbands stoßen die bestehenden steuerlichen und versicherungsmathematischen Grundlagen zunehmend an ihre Grenzen. Die steuerliche Förderung beruhe noch immer auf veralteten Rechnungsgrundlagen, darunter Sterbetafeln und ein Rechnungszins aus dem Jahr 1946. Der pdUK fordert daher eine Absenkung des Rechnungszinses sowie die Umstellung auf die Heubeck-Richttafeln. Zudem spricht sich der Verband für eine Vereinfachung bestehender Regelungen aus, etwa der Anlage 1 zu § 4d Einkommensteuergesetz. Ziel sei es, U-Kassen-Konzepte transparenter und verständlicher zu gestalten und ihre betriebswirtschaftlichen Potenziale stärker nutzbar zu machen.
Forderungen an die Politik im Vorfeld weiterer Rentenreformen
Vor dem Hintergrund der für 2026 geplanten weiteren Reformschritte im Rentensystem sieht der Verband Handlungsbedarf. Der Vorsitzende Baier betont: „Wenn die Regierung es mit einer Stärkung des Rentensystems ernst meint, dann sollte sie bei solchen Grundlagen anfangen. Sie würde mit einer unbürokratischen Dynamisierung in diesem bAV-Durchführungsweg nicht nur den Mittelstand stärken, sondern mit einer stärkeren Verbreitung dort auch den Menschen zu einer ordentlichen Zusatzrente verhelfen.“
Der pdUK sieht in pauschaldotierten Unterstützungskassen weiterhin einen relevanten Baustein der betrieblichen Altersversorgung – insbesondere für mittelständische Unternehmen, die Liquiditätssteuerung, Mitarbeiterbindung und Altersvorsorge miteinander verbinden wollen.
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