Praxisfallen beim BRSG II: Bürokratiearme Umsetzung entscheidend für bAV-Erfolg
Opting-Out, Sozialpartnermodell, Geringverdienerförderung: Die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung (BRSG II) wird vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung grundsätzlich begrüßt – doch zentrale Umsetzungsfragen bleiben offen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) vorgelegt. Der Verband lobt darin die Stoßrichtung der Reform, fordert aber zugleich pragmatische Nachbesserungen, um insbesondere kleineren Unternehmen den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht durch neue Hürden zu erschweren.
Kritisch sieht der AfW vor allem die Pflicht zum 20-Prozent-Zuschuss bei Opting-Out-Modellen (§ 20 BetrAVG-E). Diese automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht sei zwar ein wirksames Instrument zur Verbreitung der bAV, werde jedoch in vielen kleinen Betrieben an der erhöhten Zuschusspflicht scheitern. „Eine flexiblere Zuschussregelung sowie digitale Umsetzungshilfen sind aus unserer Sicht notwendig, um Akzeptanz bei KMU zu schaffen“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch die Öffnung des Sozialpartnermodells für nichttarifgebundene Unternehmen wird grundsätzlich begrüßt, allerdings als „noch nicht praxistauglich“ bewertet. Die gesetzliche Möglichkeit einer Einbindung über Dritte bleibe zu unkonkret, insbesondere für Betriebe ohne Betriebsrat. Hier plädiert der AfW für klare gesetzliche Vorgaben für Plattformlösungen, digitale Vertragsmuster und technische Unterstützung.
Positiv hebt der Verband die geplante Verbesserung der Geringverdienerförderung (§ 100 EStG-E) sowie die stärkere Digitalisierung beim Pensionssicherungsverein hervor. Die vorgesehenen Automatisierungen und Kommunikationswege könnten aus Sicht des AfW helfen, die bAV effizienter und breiter verfügbar zu machen – wenn sie in bestehende Systeme integrierbar bleiben.
Ein zentrales Anliegen des AfW betrifft den Erhalt vielfältiger Vergütungsstrukturen: Der Referentenentwurf enthalte „erfreulicherweise keine Regelungen zur Einschränkung von Provisionen oder zur Verpflichtung zur Honorarberatung“, so der Verband. Die Beratungsfreiheit bleibe gewahrt – ein wichtiges Signal für unabhängige Vermittler*innen.
AfW-Vorstand Norman Wirth fasst zusammen:
„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20-Prozent-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor.“
Der Verband bietet dem BMAS eine enge Zusammenarbeit bei der weiteren Ausgestaltung an – mit dem Ziel, die bAV nachhaltig zu stärken, ohne neue bürokratische Hemmnisse zu schaffen.
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