GDV warnt vor Ungleichgewicht im Rentenpaket: „Nicht generationengerecht“

Veröffentlichung: 06.08.2025, 10:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Das Rentenpaket der Bundesregierung soll Stabilität bringen – doch der GDV sieht vor allem Vorteile für heutige Ruheständler. Was aus Sicht der Versicherer fehlt.

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Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich kritisch zum heutigen Kabinettsbeschluss über das erste Rentenpaket der Bundesregierung geäußert. Die geplanten Maßnahmen – insbesondere die Stabilisierung des Rentenniveaus und die sogenannte Mütterrente – seien nicht generationengerecht, so Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

„Mit der Stabilisierung des Rentenniveaus und der Mütterrente will die Bundesregierung zunächst Maßnahmen umsetzen, die vor allem der Generation zugutekommen, die bereits im Ruhestand ist oder kurz davorsteht. Generationengerecht ist das nicht“, betont Schumann.

Für eine zukunftsfeste Rentenpolitik brauche es aus Sicht des GDV Reformen, die auch jüngere Generationen im Blick haben. Besonders wichtig sei der Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge. Als positiv bewertet der Verband dabei die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung sowie die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente.

„Jetzt kommt es darauf an, diese effektiv umzusetzen und auch die geförderte private Altersvorsorge weiterzuentwickeln“, so Schumann weiter. Gefragt seien Modelle, „die verständlich, verlässlich und renditestark sind und für alle einfach zugänglich“. Nur so könne Altersvorsorge gerecht und zukunftssicher gestaltet werden.

Im Kern sieht das von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) initiierte Rentenpaket vor, das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent einzufrieren. Zugleich soll die sogenannte Mütterrente III eingeführt werden, wodurch künftig auch für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre Erziehungszeit angerechnet werden. Die Kosten dieser Maßnahmen: fast 47 Milliarden Euro zusätzlich bis 2031 – finanziert nicht durch höhere Beiträge, sondern aus Steuermitteln.

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