Elementarschutz auf dem Verhandlungstisch: Politik und Verbände drängen auf Pflichtversicherung

Veröffentlichung: 03.04.2025, 10:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Pflichtversicherung gegen Hochwasser rückt näher: Politik und Verbände machen Druck – eine staatliche Rückversicherung ist bereits in Planung.

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Sandsackdamm gegen HochwasserSandsackdamm gegen HochwasserBenjamin Nolte

Die Themen Elementarschadenversicherung und Klimafolgenanpassung gewinnen im politischen Berlin weiter an Relevanz. Während die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen, fordern zahlreiche Organisationen konkrete Schritte zum besseren Schutz gegen Naturgefahren. Neben dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) spricht sich auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus. GDV und NABU haben dazu eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Wie ernst das Thema inzwischen genommen wird, zeigt ein Arbeitspapier aus den Verhandlungen: Geplant sind eine verpflichtende Elementardeckung für Neuverträge sowie eine Stichtagsregelung für den Bestand. Ergänzend soll eine staatliche Rückversicherung für Extremereignisse eingerichtet werden.

Umfrage: Mehrheit sieht Starkregen als konkrete Bedrohung

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der DEVK mit mehr als 5.000 Teilnehmenden schätzen 56 Prozent Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung als größte Gefahr für ihre Wohnumgebung ein. Bei den Eigenheimbesitzern sind es sogar 59 Prozent. Zugleich hat etwa jeder Fünfte mit Wohneigentum bereits persönliche Erfahrungen mit Elementarschäden gemacht.

44 Prozent der Hausbesitzer sprechen sich laut Umfrage für eine Pflichtversicherung aus. Noch wichtiger ist vielen aber der Hochwasserschutz: 57 Prozent der Gesamtbevölkerung und 61 Prozent der Hauseigentümer fordern hier Investitionen. Weitere zentrale Anliegen: Stärkung des Katastrophenschutzes (41 %) und Anpassungen im Baurecht (37 %).

Neue rechtliche Rahmenbedingungen geplant

Am 1. Juli 2024 ist bereits das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten, das Bund, Länder und Kommunen zur Entwicklung von Anpassungsstrategien verpflichtet. Der GDV fordert darüber hinaus eine Einbindung von Präventionspflichten in die Landesbauordnungen, etwa durch Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten. Künftig sollen laut Koalitionspapier auch Kommunen haftbar gemacht werden können, wenn sie in riskanten Zonen Baugebiete erschließen.

Versicherungsschutz bleibt zentraler Baustein

Laut DEVK-Vorstand Dr. Michael Zons ist eine risikoadäquate Preisgestaltung bei einer Pflichtversicherung essenziell. Bereits seit 2011 müssen Kundinnen und Kunden der DEVK eine Elementardeckung aktiv abwählen, wenn sie auf den Schutz verzichten wollen. „Damit schützen wir unsere Versicherten vor bösem Erwachen, falls doch etwas passiert“, so Zons.

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