BGH: Datenschutzverstoß bei Facebook führt zu Schadensersatzanspruch

Der bloße Kontroll-Verlust über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schadensersatzanspruch begründen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Im Fall eines Scraping-Vorfalls bei Facebook wurde die Klage eines Nutzers teilweise erfolgreich zurückverwiesen.

(PDF)
Datenschutz-Urteil BGH FacebookDatenschutz-Urteil BGH FacebookDer bloße Kontroll-Verlust über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schadensersatzanspruch begründen, so der Bundesgerichtshof (BGH).ChristophMeinersmann / pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) einen Meilenstein im Bereich des Datenschutzes gesetzt. Hintergrund war der sogenannte Scraping-Vorfall bei Facebook im Jahr 2021, bei dem die Daten von 533 Millionen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht wurden. Der Kläger machte geltend, dass Facebook unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, und forderte Schadensersatz sowie die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden.

Entscheidung des BGH: Kontrollverlust begründet immateriellen Schaden

Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln teilweise auf und stellte klar, dass bereits der bloße Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden gemäß Artikel 82 Abs. 1 DSGVO darstellen kann. Eine missbräuchliche Verwendung der Daten oder spürbare negative Folgen seien hierfür nicht erforderlich.

Der Bundesgerichtshof betonte zudem, dass die Möglichkeit zukünftiger Schäden in diesem Fall hinreichend wahrscheinlich sei, weshalb ein Feststellungsinteresse des Klägers vorliege. Ebenso wurde der Unterlassungsantrag des Klägers teilweise anerkannt, da die voreingestellte Suchbarkeitseinstellung bei Facebook nicht dem Grundsatz der Datenminimierung entsprochen habe.

Auswirkungen des Urteils

Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dabei hat das Gericht auch die Einwilligung des Klägers in die Datenverarbeitung sowie die Bemessung des immateriellen Schadens zu prüfen. Der BGH wies darauf hin, dass ein Ausgleich für den bloßen Kontrollverlust in einer Größenordnung von etwa 100 Euro vertretbar sei.

Bedeutung für Vermittler

Das Urteil kann auf mehreren Ebenen relevant für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sein. So verdeutlicht der Karlsruher Richterspruch, wie wichtig es ist, Datenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen und den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Vermittler sollten ihre Kunden darauf hinweisen, ihre eigenen Datenschutzstrategien regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Auch für die Beratung zu Cyber-Versicherungen könnte dieses Urteil neue Impulse setzen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz.Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz.DALL-E
Recht

Streit um den Rentenfaktor: Allianz zieht vor den BGH

Der Rechtsstreit um die Senkung des Rentenfaktors bei Riester-Renten geht in die nächste Instanz. Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart eine Vertragsklausel der Allianz für unwirksam erklärte, soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Modern Office: Portrait of Young Stylish Businessman Wearing GlaModern Office: Portrait of Young Stylish Businessman Wearing GlaGorodenkoff – stock.adobe.com
Digitalisierung

Datenschutz: Abmahnungen für die Verwendung von Google Fonts

Aktuell häufen sich die Abmahnungen an Webseitenbetreiber im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Ob eine Abmahnung samt Gebührenforderung rechtmäßig sein könnte, erläutert die Kanzlei Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte.

Haende-Laptop-243651792-AS-chinnarachHaende-Laptop-243651792-AS-chinnarach
Recht

Schadensersatz für unerlaubt übermittelte Patientendaten

Ein Psychotherapeut hat die Gesundheitsdaten des Ehemanns einer Klientin gespeichert und unerlaubt übermittelt. Hat er damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht? Ist dabei ein Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro angemessen? Mit diesen Fragen hatte sich das Amtsgericht Pforzheim zu befassen gehabt (AG Pforzheim, Urt. v. 25.03.2020 – 13 C 160/19). Der Fall vor dem AG Pforzheim Der Beklagte ist Psychotherapeut. Die Ehefrau des Klägers ...
Anzugtraeger-erschoepft-Kaffee-Laptop-105098129-FO-Romario-IenAnzugtraeger-erschoepft-Kaffee-Laptop-105098129-FO-Romario-IenRomario Ien / fotolia.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
Recht

Alternativen zum Lohnersatz: Unterhalt, Haushaltsführungsschaden, Mobbingschaden

Wer infolge eines fremdverschuldeten Gesundheitsschadens in der Erwerbsfähigkeit gemindert ist, erhält dafür Schadenersatz, der zu versteuern ist, da er Erwerbseinkommen ersetzt.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht